Insolvenzanfechtung

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Nici1990-2011
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#1

25.09.2019, 14:25

Hallo Ihr Lieben,

ich benötige mal euren Rat.
Unsere Mandantin war Inhaberin eines kleinen Unternehmens.(normaler Gewerbetreibender). Sie hat ihre Geschäftstätigkeit Ende 2016 eingestellt.

2015 haben wir für sie eine Forderung außergerichtlich gegen die Schuldnerin geltend gemacht.
Schuldner hat im Wege der Ratenzahlung gesamte Forderung in 2015 beglichen.

2018 wurde über das Vermögen der Schuldnerin Insolvenz eröffnet. Nun bekommt unsere Mandnatin ein Schreiben, Anfechtung, Sie soll die Gesamtsumme x zurück bezahlen. Das Unternehmen der Schuldnerin wurde ja aber 2016 aufgelöst.

Ich sage, keine Rückzahlung möglich, aber liege ich damit richtig ???? :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz und gibt es da eventuell eine Rechtsprechung bzw. Rechtsgrundlage. Leider habe ich bei Mr. google nichts passendes gefunden. :?: :?: :?:

Über Meinungen wäre ich dankbar :-)

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

25.09.2019, 15:33

Nach meiner Meinung ist das eine Frage für einen RA. Zumal auch zu klären ist, dass eure Vergütung für die rechtliche Beratung zu zahlen ist.
Nici1990-2011
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#3

26.09.2019, 15:05

Feldhamster hat geschrieben:
25.09.2019, 15:33
Nach meiner Meinung ist das eine Frage für einen RA. Zumal auch zu klären ist, dass eure Vergütung für die rechtliche Beratung zu zahlen ist.
das sehe ich nicht so, denn wir Refas befassen uns sehr oft selbst mit solchen Fragestellungen, zumindest ist es mein Anspruch an mich selbst auch mal eine "schwierigere Sache" zu bearbeiten.
Leider hilft mir deine Antwort nicht wirklich weiter.
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#4

26.09.2019, 16:01

Ich kann dir da leider auch nicht wirklich helfen, aber ich schmeiß mal einen Gedanken rein (und schiebe den Beitrag nach oben):

Ich habe da mal was gehört, dass Zahlungen nur in einem gewissen Zeitraum vom Insoverwalter zurückgefordert werden können. Mir ist was von einem halben Jahr (vor Eröffnung des Verfahrens) erinnerlich. Aber sicher bin ich nicht. Ist schon ewig her. Da muss noch jemand mitdenken.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

26.09.2019, 16:20

Hilft Dir das hier weiter?

https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten

Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.
Liebe Grüße

Sylvia

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#6

27.09.2019, 11:00

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
26.09.2019, 16:20
Hilft Dir das hier weiter?

https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten

Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.

Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
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#7

27.09.2019, 13:48

Riverside hat geschrieben:
27.09.2019, 11:00
GVZ-Schickerin hat geschrieben:
26.09.2019, 16:20
Hilft Dir das hier weiter?

https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten

Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.

Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
Wir halten es mittlerweile so, wenn noch etwas Geld vom Schuldner rein kam oder Ratenzahlung vereinbart war und auch etwas gezahlt wurde, dass wir gar nicht erst anmelden. Zwingen kann uns ja niemand die Forderung anzumelden. Die meisten Schuldner haben auch keine ordentliche Buchführung, so dass es klappen kann.
Liebe Grüße

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#8

28.09.2019, 20:03

War die Schuldnerin da denn schon erkennbar zahlungsunfähig?
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Riverside
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#9

30.09.2019, 09:27

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
27.09.2019, 13:48
Riverside hat geschrieben:
27.09.2019, 11:00
GVZ-Schickerin hat geschrieben:
26.09.2019, 16:20
Hilft Dir das hier weiter?

https://www.noerr.com/de/newsroom/News/ ... t-getreten

Er kann bis zu vier Jahren Geld zurückfordern, vor der Reform waren es zehn Jahre. Entweder die Mandantin zahlt und meldet das Geld dann als Insolvenzforderung an oder Eure Mandantin muss gerichtlich gegen den Insolvenzverwalter vorgehen bzw. sich von diesem verklagen lassen.

Sehe ich leider auch so und es ärgert mich jedes Fall, wenn wir so einen Fall haben.
Wir halten es mittlerweile so, wenn noch etwas Geld vom Schuldner rein kam oder Ratenzahlung vereinbart war und auch etwas gezahlt wurde, dass wir gar nicht erst anmelden. Zwingen kann uns ja niemand die Forderung anzumelden. Die meisten Schuldner haben auch keine ordentliche Buchführung, so dass es klappen kann.
Wir hatten das vor einer Weile, die Forderung war schon 3 Jahre bezahlt, Akte bei uns geschlossen > Post vom Insolvenzverwalter mit Aufforderung zur Rückzahlung :motz
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