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Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 18.09.2019, 10:29
von Hedi
Hallo Zusammen!

Es gibt einen Beschluss des Gerichts, wonach das Vermögen des Schuldners aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners als Gastronom nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

So, unser Titel lautet genau auf solch einen Anspruch. Kann ich jetzt hier einfach vollstrecken?

VG

Re: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 18.09.2019, 11:19
von icerose
Ich meine ja, hab es aber in der Praxis noch nicht versucht.

Re: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 19.09.2019, 08:31
von samsara
Das geht nur mit Ansprüchen, die nach der Freigabe entstanden sind.

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vo ... gen-339314

Re: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 19.09.2019, 11:04
von paralegal6
Anmelden tu ich sicherheitshalber immer alles, zurücknehmen kann man immer noch
die Formulierung oben hatte ich noch nie gelesen und denke daher dass es anders sein könnte als in Samsaras Beispiel (ich finde den Wortlaut merkwürdig)
Wenn das tatsächlich als Freigabe zu verstehen ist, dann stimmt es allerdings (dann meint der Verwalter Masseschulden) anders würde ein InsV ja auch keinen Sinn machen, wenn der Schuldner diese Schulden behalten würde

Re: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 19.09.2019, 11:22
von samsara
Ich habe nur gewerbliche Schuldner und habe es ganz oft, dass die selbständige Tätigkeit freigegeben wird und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Meine Forderungen, die vor dem Beschluss entstanden sind, habe ich bis jetzt immer angemeldet. Gab diesbezüglich auch noch nie Probleme.

Re: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Verfasst: 24.09.2019, 15:45
von Hedi
Ich danke Euch!