Schuldenbereinigungsplan gerichtlich festgestellt. Ende des Verfahrens...und nun?!?
Verfasst: 17.09.2019, 09:57
Hallo
wir haben einen Schuldner im Verfahren wg. außergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan vertreten. Der Plan ging nicht durch, weil sich zwei Gläubiger nicht gemeldet hatten. Das Gericht wurde eingeschalten. Der Antrag eingereicht und der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wurde durch die Ersetzung der Zustimmung von zweier Gläubiger durch das Gericht so beschlossen wie im außergerichtlichen Verfahren.
Nun sind die 6 Jahre rum...
Jetzt habe ich ne doofe Frage:
Wir haben jetzt alle Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, dass im September die letzte Rate bezahlt wird und das Verfahren dann erledigt ist. Etwaige Vollstreckungstitel sind herauszugeben.
Die meisten Gläubiger haben (noch) nicht reagiert. Und so wie es aussieht gibt es den einen auch gar nicht mehr. Aber die Zahlungen sind nie zurückgebucht worden...
Ergeht jetzt eigentlich nochmals ein Beschluss des Insolvenzgerichts?
Der Mandant hat außerdem nachgefragt wie das mit seinem Schufa-Eintrag ist...?! Ich hab die Eintragung nicht gesehen und weiß auch ehrlich gesagt gar nicht, ob automatisch eine Meldung dorthin gemacht wird...?!
Wenn ich einen Beschluss bekäme, wäre die Sache einfach: An die Schufa weiterleiten mit der Bitte die Eintragung zu entfernen. Aber ohne Beschluss? Brauche ich dann die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers?
Ich hab dazu weder in der InsO noch im Internet was gefunden und bin gerade ziemlich ratlos....
für eure Antworten und Hilfe!
Liebe Grüße
maka2
wir haben einen Schuldner im Verfahren wg. außergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan vertreten. Der Plan ging nicht durch, weil sich zwei Gläubiger nicht gemeldet hatten. Das Gericht wurde eingeschalten. Der Antrag eingereicht und der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wurde durch die Ersetzung der Zustimmung von zweier Gläubiger durch das Gericht so beschlossen wie im außergerichtlichen Verfahren.
Nun sind die 6 Jahre rum...
Jetzt habe ich ne doofe Frage:
Wir haben jetzt alle Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, dass im September die letzte Rate bezahlt wird und das Verfahren dann erledigt ist. Etwaige Vollstreckungstitel sind herauszugeben.
Die meisten Gläubiger haben (noch) nicht reagiert. Und so wie es aussieht gibt es den einen auch gar nicht mehr. Aber die Zahlungen sind nie zurückgebucht worden...
Ergeht jetzt eigentlich nochmals ein Beschluss des Insolvenzgerichts?
Der Mandant hat außerdem nachgefragt wie das mit seinem Schufa-Eintrag ist...?! Ich hab die Eintragung nicht gesehen und weiß auch ehrlich gesagt gar nicht, ob automatisch eine Meldung dorthin gemacht wird...?!
Wenn ich einen Beschluss bekäme, wäre die Sache einfach: An die Schufa weiterleiten mit der Bitte die Eintragung zu entfernen. Aber ohne Beschluss? Brauche ich dann die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers?
Ich hab dazu weder in der InsO noch im Internet was gefunden und bin gerade ziemlich ratlos....
für eure Antworten und Hilfe!
Liebe Grüße
maka2