Trotz InsO Streitwertbeschwerde und nun Kostenfestsetzung

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renofix
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#1

04.09.2019, 18:12

Liebe Alle,

über das Vermögen der Mandantin wurde das am 1. April 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Wir hatten diese zuvor in vielen gerichtlichen Verfahren vertreten. Dennoch haben wir Streitwertbeschwerde eingelegt (Streitwerterhöhung). Mit Beschluss vom 4. Juli 2019 wurde der Streitwertbeschwerde nicht abgeholfen.

Verfügung: Kostenfestsetzung beantragen

Meine Frage: Können wir das hier überhaupt, wenn die Mandantin in der InsO ist? Ist hier nicht der Insolvenzverwalter der Herr des Verfahrens?

Was machen wir nun? Trotzdem einen KFA stellen? Diese Kosten stehen doch nun der Insolvenzmasse zu, oder irre ich hier?

Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Berlin
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renofix
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#2

05.09.2019, 14:18

Wer kann mir kurz helfen? Danke!
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#3

05.09.2019, 14:52

Das Verfahren dürfte nach §240 ZPO unterbrochen sein. Eine Kostenfestsetzung kann währenddessen nicht stattfinden.
Zudem dürfte eure Vollmacht nach §117 InsO erloschen sein.
CeNedra
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#4

05.09.2019, 14:54

Also ich kenn das nur so, dass mit dem Antrag auf Inso das Mandat automatisch beendet wird (117 InsO) und ab sofort nur noch der (vorläufige) Insolvenzverwalter tätig werden kann.

Die Streitwertbeschwerde habt ihr aber im eigenen Namen gemacht (hoffentlich), weil eine Streitwerterhöhung nur euch zu Gute kommt.

Die Frage ist ja, habt ihr eure Kosten schon bekommen? Dann stehen die Forderungen der Insolvenzmasse zu, dann würde ich den Insolvenzverwalter informieren.
Habt ihr die Kosten noch nicht bekommen, würde ich versuchen, diese im eigenen Namen festsetzen zu lassen, weil sie dann euch und nicht der Insolvenzmasse zustehen.
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#5

09.09.2019, 17:25

Lieben Dank für eure Antworten.
Es ist leider nicht mein Dezernat, mache dies nur in Vertretung.

Soweit ich das sehe, haben wir keine Kosten erhalten. Ein KFA wurde noch nicht gestellt, da ja erst die Streitwertbeschwerde gestellt wurde. Der Insolvenzverwalter hat eine Abschrift der Streitwertbeschwerde erhalten, die wurde ja nun sowieso zurückgewiesen.

Wie gehe ich hier am besten vor? Ich sehe das ja auch so, dass ein KFA wegen Unterbrechnung des Verfahrens nicht viel Sinn macht. Wie soll das mit der Festsetzung auf eigenen Namen gehen? Meinst du hier § 11 RVG? Aber die Mandantin ist ja in Insolvenz - da ist doch dann der IV Kraft des Verfahrens und vollstrecken kann ich ja auch nicht.

Wäre hier das Sinnvollste, eine Kostenrechnung zu erstellen und dann nachträglich zur Tabelle anzumelden?
Ist echt verzwickt...

Danke euch!
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