Drittschuldner hat zuviel gepfändet

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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FreddyFridge

#1

30.08.2019, 02:20

Guten Morgen und hallo zusammen.
Wir haben einem AN in 2015/16 zu viel gepfändet. Die Insolvenz ist beendet. Der AN möchte das zu viel abgeführte Geld zurück haben. Müssen wir das vom Insolvenzverwalter zurückfordern oder der Schuldner selbst?

Vielen Dank schonmal :-)
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paralegal6
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#2

30.08.2019, 08:08

Mit den Infos kommt man nicht weit. Wann lief die Insolvenz? Meinst du mit beendet InsV beendet oder auch schon RSB Phase? Inwiefern habt ihr zuviel gepfändet ....
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Coco Lores
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#3

30.08.2019, 08:43

Erst mal ist es komisch, dass ihm das jetzt erst auffällt, das hätte ja eigentlich schon bei dem Schuldenbereinigungsverfahren auffallen müssen.

Dann ist es tatsächlich wichtig zu wissen, was du mit "InsV ist beendet" meinst. Wenn die RSB schon erteilt wurde, scheint mir der Schuldner ein ganz großes Schlitzohr zu sein. Falls die Wohlverhaltensperiode noch läuft, ist das Geld der Insolvenzmasse hinzuzufügen oder?
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FreddyFridge

#4

30.08.2019, 10:39

Wir haben Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) gepfändet, die unpfändbar sind. Die Wohlverhaltensphase endete am 23.8.19
Der AN verlangt die zu viel einbehaltenen Beträge zurück.
Coco Lores
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#5

30.08.2019, 10:55

Ich bin zwar kein Experte zum Thema Insolvenz aber die Wohlverhaltensphase dauert doch 6 Jahre bei einer Privatinsolvenz oder? Wenn diese am 23.08.2019 beendet war, lief die Insolvenz doch schon in 2015/2016...wie könnt ihr da gepfändet haben?
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FreddyFridge

#6

30.08.2019, 13:27

Wir als AG haben unserem AN die pfändbaren Beträge in den letzten 6 Jahren abgezogen und an den Treuhänder überwiesen.
In 2015/16 haben wir Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) gepfändet, das war nicht korrekt.
Diese Beträge möchte der AN nun richtigerweise zurückbekommen. Nur von wem? Von uns, dem AG? Oder vom Treuhänder?
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#7

30.08.2019, 13:57

Wie gesagt ich bin kein Experte aber im Zweifel wurde das zu viel gepfändete Geld ja im Rahmen der Insolvenz verteilt, sodass der Treuhänder da bestimmt nichts mehr zurückzahlt. Klingt für mich nach nem Haftungsfall und ist im Zweifel von euch als AG zu zahlen.
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#8

30.08.2019, 14:07

FreddyFridge hat geschrieben:
30.08.2019, 13:27
Wir als AG haben unserem AN die pfändbaren Beträge in den letzten 6 Jahren abgezogen und an den Treuhänder überwiesen.
In 2015/16 haben wir Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) gepfändet, das war nicht korrekt.
Diese Beträge möchte der AN nun richtigerweise zurückbekommen. Nur von wem? Von uns, dem AG? Oder vom Treuhänder?
Sorry, aber Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. Das hast Du ja bestimmt den Forenregeln entnommen, die Du heute bei Deiner Anmeldung gelesen hast.
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#9

02.09.2019, 07:42

Danke für den Hinweis ;)

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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#10

02.09.2019, 07:43

P.S. Löschung des Users wegen fehlender Berufszugehörigkeit folgt ;)
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