Hallo,
wir haben 2016 die Gläubigeransprüche (unsere Mandanten) zur Inso-Tabelle angemeldet, als bekannt wurde, dass dem Schuldner das Inso-Verfahren eröffnet wurde.
Nun ist der jetzt im laufenden Verfahren verstorben. Laut neuester Bekanntmachung, sollen unbekannte Erben an seine Stelle treten und das Verfahren wird in ein Nachlassinso-Verfahren übergeleitet.
Jetzt wird es bei einem anderen Amtsgericht geführt und über den Inso-Verwalter habe ich auch noch keine Info... (Könnte der sich geändert habenß )
Frage (und die ist bestimmt bissl doof, sorry): Muss ich die Forderung neu anmelden?
Sowas hatte ich noch nie...
schonmal für die Hilfe
von Insolvenz zu Nachlassinsolvenz
- paralegal6
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Hm, also das Insolvenzgericht sollte das gleiche sein wie vorher, denn es richtet sich nach dem Wohnort des Erblassers (dann müsste er kurz vorm Tod ja umgezogen sein?)
In den Bekanntmachungen steht aber eigentlich der Name des Verwalters drin, wobei es wenig Sinn macht einen anderen zu nehmen als bei der “normalen“ Insolvenz. Falls es ein anderes Gericht und Aktenzeichen ist müsstest du neu anmelden (wobei ich es komisch finde dass eine Privatinso 3 Jahre läuft)
In den Bekanntmachungen steht aber eigentlich der Name des Verwalters drin, wobei es wenig Sinn macht einen anderen zu nehmen als bei der “normalen“ Insolvenz. Falls es ein anderes Gericht und Aktenzeichen ist müsstest du neu anmelden (wobei ich es komisch finde dass eine Privatinso 3 Jahre läuft)