Vollstrckungsschutz im InsoV?

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Krumbelholz
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#1

02.07.2019, 10:57

Hallo liebes Forum,

ich habe eine generelle Frage zu einem Sachverhalt, den wir hier in der Kanzlei gerade bearbeiten. Die grundsätzliche Frage ist, ob das was wir hier versuchen überhaupt sinnvoll ist. Manchmal stellt man ja Anträge....

Folgende Situation: Mdt. ist im InsoV. und hat vor dem ArbG. eine schöne Abfindung erstritten. Er möchte einen Teil dieses Geldes gerne behalten und damit ein Auto kaufen. Vorher hatte er jahrelang einen Dienstwagen. Mit dem neuen Auto will er sich dann auch selbstständig machen.

Wir basteln gerade einem Antrag auf Vollstreckungsschutz und fragen uns, ob das Gericht hier überhaupt einlenkt. Oder ob das Interesse der Gläubiger an dieser Stelle einfach überwiegt und die Abfindungssumme einfach vom InsoVerw. eingezogen wird?

Und wenn ja: Beantragt man an dieser Stelle einen pauschalen Betrag in Höhe von XXX Euro oder muss man unter Vorlage eines konkreten Angebots den Preis bestimmen und beantragen?

Ihr seht, ich habe da einen kleinen Knoten im Kopf.


Liebe Grüße
Alexander
Feldhamster
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#2

02.07.2019, 19:01

Nach meiner Recherche ist die Abfindung voll pfändbar und somit vom Treuhänder einzuziehen für die Insolvenzmasse. Ein Antrag nach § 850i ZPO kann gestellt werden. Ob aber auch Geld für ein Auto freigegeben werden würde, erscheint mir zweifelhaft. Vielleicht arbeitet ihr mal die Kommentierung zum vorgenannten Paragraphen durch. Im Netz habe ich zB diese Berichte gefunden, nach denen ich eher wenig Erfolgschancen für den Antrag auf Geld für ein Auto sehe:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privat ... pfaendbar/
und
https://gruenertonline.de/blog/privatin ... insolvenz/
Krumbelholz
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#3

04.07.2019, 11:13

Vielen Dank, Feldhamster!

Ich bin selber skeptisch. Aber man kann es ja mal versuchen.
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