alten PfÜB im Insoverfahren zurücknehmen?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#1

19.06.2019, 12:53

Hallihallo :wink1

Ich habe heute Post von einem Inso-Verwalter in einer alten Sache bekommen, die schon ins Archiv gewandert ist, bevor ich hier überhaupt angefangen habe...
Da steht, wir haben in 2014 PfÜB bzgl. des Kontos des Schuldners bei der Bank ausgebracht (ich weiß nicht ,welche die da meinen, wir haben 3! Drittschuldner-Banken in der Akte, bei den gepfändet wurde). Dann kommt der Hinweis gem. §89 Inso - ZV-Maßnahmen seien untersagt - soweit sogut... Dann werden wir aufgeforder den Pfändungs- und Übereisungsbeschluss zurückzunehmen. :kopfkratz
Dass man den Antrag auf Erlass des PfÜBs zurücknehmen kann, würde ich verstehen... aber der PfÜB ist doch da und ergangen und wenn ich jetzt den PfÜB zurücknehme (was auch immer er mit zurücknehmen dann meint), verliere ich doch bei der InsoAnmeldung meinen Rang oder? :kopfkratz Oder meint er einfach nur die Kontopfändung aufheben?

Ich weiß einfach nicht so recht, wass der Verwalter mir sagen möchte... :oops:
Telefonisch erreiche ich ihn leider grade nicht
(Außerdem hab ich bammel, mich mega zu blamieren mit der Frage... da blamiere ich mich lieber hier bei euch :mrgreen: )
Schon mal :thx für die Hilfe
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

19.06.2019, 13:19

Schau mal, vielleicht hilft Dir das weiter:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#3

20.06.2019, 13:29

Der Insoverwalter möchte, dass du die Kontopfändung aufhebst. Pfüb-Rücknahme ist schlicht unmöglich.

In solchen Fällen informiere ich lediglich den/die Drittschuldner, dass der Schuldner ein Insoverfahren am Laufen hat. Die gepfändete Forderung dürfte (in aller Regel jedenfalls) zu denen gehören, die nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung eh "weg" ist. Also erledigt sich das in der Regel von selbst. Zumindest hab ich noch nichts gegenteiliges erlebt. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#4

20.06.2019, 13:39

icerose hat geschrieben:
20.06.2019, 13:29
Der Insoverwalter möchte, dass du die Kontopfändung aufhebst. Pfüb-Rücknahme ist schlicht unmöglich.

In solchen Fällen informiere ich lediglich den/die Drittschuldner, dass der Schuldner ein Insoverfahren am Laufen hat. Die gepfändete Forderung dürfte (in aller Regel jedenfalls) zu denen gehören, die nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung eh "weg" ist. Also erledigt sich das in der Regel von selbst. Zumindest hab ich noch nichts gegenteiliges erlebt. ;)
Danke dir :knutsch
Ich hab erstmal zurückgeschrieben gestern und erfragt, von welcher Bank er denn spricht (es sind ja eigentlich 3) und ihm erklärt, dass ich keinen Beschluss zurücknehmen kann und um Klarstellung gebeten. Mal schauen was da kommt.
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

22.06.2019, 08:14

Ränge gibt es in der InsO nicht mehr :pfeif
Der Verwalter wird alle 3 Banken meinen, da ZV-Massnahmen grds. verboten sind, da ist doch die Bank egal :nachdenk
Bild
Antworten