Hallihallo
Ich habe heute Post von einem Inso-Verwalter in einer alten Sache bekommen, die schon ins Archiv gewandert ist, bevor ich hier überhaupt angefangen habe...
Da steht, wir haben in 2014 PfÜB bzgl. des Kontos des Schuldners bei der Bank ausgebracht (ich weiß nicht ,welche die da meinen, wir haben 3! Drittschuldner-Banken in der Akte, bei den gepfändet wurde). Dann kommt der Hinweis gem. §89 Inso - ZV-Maßnahmen seien untersagt - soweit sogut... Dann werden wir aufgeforder den Pfändungs- und Übereisungsbeschluss zurückzunehmen.
Dass man den Antrag auf Erlass des PfÜBs zurücknehmen kann, würde ich verstehen... aber der PfÜB ist doch da und ergangen und wenn ich jetzt den PfÜB zurücknehme (was auch immer er mit zurücknehmen dann meint), verliere ich doch bei der InsoAnmeldung meinen Rang oder? Oder meint er einfach nur die Kontopfändung aufheben?
Ich weiß einfach nicht so recht, wass der Verwalter mir sagen möchte...
Telefonisch erreiche ich ihn leider grade nicht
(Außerdem hab ich bammel, mich mega zu blamieren mit der Frage... da blamiere ich mich lieber hier bei euch )
Schon mal für die Hilfe
alten PfÜB im Insoverfahren zurücknehmen?
- icerose
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Der Insoverwalter möchte, dass du die Kontopfändung aufhebst. Pfüb-Rücknahme ist schlicht unmöglich.
In solchen Fällen informiere ich lediglich den/die Drittschuldner, dass der Schuldner ein Insoverfahren am Laufen hat. Die gepfändete Forderung dürfte (in aller Regel jedenfalls) zu denen gehören, die nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung eh "weg" ist. Also erledigt sich das in der Regel von selbst. Zumindest hab ich noch nichts gegenteiliges erlebt.
In solchen Fällen informiere ich lediglich den/die Drittschuldner, dass der Schuldner ein Insoverfahren am Laufen hat. Die gepfändete Forderung dürfte (in aller Regel jedenfalls) zu denen gehören, die nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung eh "weg" ist. Also erledigt sich das in der Regel von selbst. Zumindest hab ich noch nichts gegenteiliges erlebt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- SiBa
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Danke diricerose hat geschrieben: ↑20.06.2019, 13:29Der Insoverwalter möchte, dass du die Kontopfändung aufhebst. Pfüb-Rücknahme ist schlicht unmöglich.
In solchen Fällen informiere ich lediglich den/die Drittschuldner, dass der Schuldner ein Insoverfahren am Laufen hat. Die gepfändete Forderung dürfte (in aller Regel jedenfalls) zu denen gehören, die nach rechtskräftiger Restschuldbefreiung eh "weg" ist. Also erledigt sich das in der Regel von selbst. Zumindest hab ich noch nichts gegenteiliges erlebt.
Ich hab erstmal zurückgeschrieben gestern und erfragt, von welcher Bank er denn spricht (es sind ja eigentlich 3) und ihm erklärt, dass ich keinen Beschluss zurücknehmen kann und um Klarstellung gebeten. Mal schauen was da kommt.
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen...
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- paralegal6
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Ränge gibt es in der InsO nicht mehr
Der Verwalter wird alle 3 Banken meinen, da ZV-Massnahmen grds. verboten sind, da ist doch die Bank egal
Der Verwalter wird alle 3 Banken meinen, da ZV-Massnahmen grds. verboten sind, da ist doch die Bank egal