Kosten für Antrag auf Versagung der Restschulbefreiung

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LuisaJL
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#1

24.05.2019, 12:08

Hallo,

ich habe jetzt bereits eine Weile gegoogelt, aber leider nichts Passendes gefunden.

Wir vertreten den Schuldner in einem Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger hat einen Antrag auf Versagung der Restschulbefreiung gestellt.

Nachdem dazu umfangreicher Schriftverkehr erfolgt ist, hat der Gläubiger seinen Antrag zurückgenommen.

Wenn ich das richtig gesehen habe, können wir hierfür eine 0,5 nach Nr. 3321 VV RVG abrechnen. Welcher Streitwert wird hier zugrunde gelegt und können die Kosten gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden?

Viele Grüße :wink2
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mücki
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#2

27.05.2019, 08:59

Guten Morgen also der Gegenstandswert errrechneten sich aus den zur Tabelle angemeldeten Forderungen. Inwiefern die GS erstattungspflichtig ist, kann ich nicht sagen. Im Zweifel: Versuch macht kluch.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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