Deliktsforderung und 2. Insolvenzverfahren
Verfasst: 13.05.2019, 13:25
in einem ersten Insolvenzverfahren (von 2006) wurde unsere Deliktsforderung zur Tabelle anerkannt, ein entsprechender Tabellenauszug liegt vor.
Nun will ich aus diesem vollstrecken. Der Schuldner schrieb uns nun an, dass wir uns an seinen Insolvenzverwalter wenden sollen, es würde ein Insolvenzverfahren laufen (seit 2014)
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Deliktsforderung, die ja im ersten Insolvenzverfahren anerkannt wurde, wegen eines erneuten Verfahrens hinfällig sein soll. Von dem erneuten Verfahren wurden wir im Übrigen nicht informiert, habe erst jetzt durch das Anschreiben des Schuldners davon erfahren. Vorherige Recherchen haben diesbezüglich keinen Hinweis gegeben. Die Restschuldbefreiung läuft noch bis nächstes Jahr.
Kann ich jetzt einfach weiter vollstrecken oder muss ich mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen? wie würdet ihr da vorgehen?
Nun will ich aus diesem vollstrecken. Der Schuldner schrieb uns nun an, dass wir uns an seinen Insolvenzverwalter wenden sollen, es würde ein Insolvenzverfahren laufen (seit 2014)
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Deliktsforderung, die ja im ersten Insolvenzverfahren anerkannt wurde, wegen eines erneuten Verfahrens hinfällig sein soll. Von dem erneuten Verfahren wurden wir im Übrigen nicht informiert, habe erst jetzt durch das Anschreiben des Schuldners davon erfahren. Vorherige Recherchen haben diesbezüglich keinen Hinweis gegeben. Die Restschuldbefreiung läuft noch bis nächstes Jahr.
Kann ich jetzt einfach weiter vollstrecken oder muss ich mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen? wie würdet ihr da vorgehen?