InsVerf. Forderung bestritten - schriftl. Verfahren

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Aelizia
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#1

18.04.2019, 11:01

Hallo zusammen :wink1

Folgender Sachverhalt:

Ich habe im Dezember eine (nicht titulierte) Forderung in einem Insolvenzverfahren (Stromanbieter) angemeldet.
Berichtstermin war am 19.12.2018.
Prüfungstermin am 12.02.2019 (schriftl. Verfahren gem. § 5 Abs. 2 S. 1).

Heute bekomme ich nun einen Auszug aus der Insolvenztabelle, wonach die Forderung komplett vom Verwalter bestritten wurde.

In dem Vordruck für die Forderungsanmeldung war ein Rückzahlungsbetrag aus einer Stromabrechnung vorgegeben, der auch ok war.
Die zweite Position, die vorgegeben war - Abrechnung bis zu einem bestimmten Stichtag - habe ich durchgestrichen, weil die Abrechnung nicht vorlag und stattdessen die Vorauszahlungen des Mandanten angegeben.

Nun stellt sich heraus, dass der Mandant schon kurz nach der Forderungsanmeldung die Abrechnung für die zweite Position erhalten hat (aber nicht hierher weitergeleitet hat :evil: wird er aber heute Nachmittag machen).

Frage dazu:

Wie gehe ich denn jetzt weiter vor? Schreibe ich den Insolvenzverwalter an und berichtige die Forderungsanmeldung und bitte um Feststellung?

Es gibt in einem schriftlichen Verfahren keinen Schlusstermin, oder?

Die Sachbearbeiterin beim Insolvenzverwalter ist heute leider nicht da und ich bin nur noch heute im Büro und hab dann Urlaub.
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paralegal6
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#2

18.04.2019, 12:27

Schlusstermin nach 197 gibt es immer oder was meinst du?
Ansonsten wie du sagst, Verwalter anschreiben und die RG beifügen.
Vertretet ihr den Anbieter oder den Kunden? Kann mir grad nicht vorstellen, dass das InsV über einen Stromanbieter überschaubar sein soll :pfeif
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Aelizia
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#3

18.04.2019, 15:16

Danke! Wir vertreten den Kunden.

Im dem Eröffnungsbeschluss steht:
Vor dem Insolvenzgericht wird im mündlichen Verfahren eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) wie folgt abgehalten:
Dienstag, den 'Datum', 10.00 Uhr.

und dann weiter unten:
Sodann wird das Verfahren schriftlich fortgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Stichtag, dem dem Prüfungstermin entspricht, ist der 'Datum'

Es steht (noch?) nirgends ein Datum zum Schlusstermin.
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paralegal6
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#4

19.04.2019, 07:16

Der Schlusstermin kann doch auch noch gar nicht feststehen, Insolvenzen können locker zwei Jahre dauern
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