Neue Schulden trotz Insolvenz

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Kristiiin
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#1

04.04.2019, 21:31

Hallo zusammen :wink2

ich bräuchte Hilfe zum Thema Insolvenz und ich hoffe, dass mir da jemand von euch weiterhelfen kann..

Zum Fall:

Herr X hat im Januar 2018 ein Darlehensvertrag mit uns geschlossen, den wir nun aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung kündigen mussten. Auf unsere Kündigung hin hat Herr X uns mitgeteilt, dass im Dezember 2017 das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde. Meines Erachtens ist unsere Forderung jedoch eine neue Verbindlichkeit, die nicht zum Insolvenzverfahren angemeldet werden kann, da der Vertrag erst NACH der Eröffnung geschlossen wurde. Nun könnten wir ja einen Titel erwirken und ganz normal vollstrecken?!

Nun meine Frage:
Kann ich sonst noch etwas machen? Strafanzeige? Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung? Der Schuldner hätte während der Insolvenz schließlich gar keine neuen Schulden aufnehmen dürfen.

Ich hoffe ihr könnt mir hier ein paar Tipps geben.

:thx
Feldhamster
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#2

04.04.2019, 21:50

Wieso schließt ein Mandant bzw. Schuldner mit einem RA oder einer RA-Kanzlei einen Darlehensvertrag?
Kristiiin
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#3

04.04.2019, 21:56

Ich arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte bei einer Firma, die Getränke „entwickelt“ und vertreibt. Wir schließen mit Gastronomen Darlehens- und Belieferungsverträge, um die Gastronomen zu unterstützen und im Gegenzug Absätze zu generieren.
Feldhamster
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#4

04.04.2019, 22:13

Ok, nun ergibt deine Frage einen Sinn.

Hier gab es das Thema schon mehrfach:
zwangsvollstreckung-f41/neue-schulden-w ... 17414.html
insolvenz-f116/neue-schulden-in-der-ins ... 73173.html

nur als Beispiel...
Kristiiin
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#5

04.04.2019, 22:23

Super. Vielen Dank! Das hilft mir erstmal weiter.

:thx
Pitt
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#6

05.04.2019, 07:56

Die von Dir angesprochene Strafanzeige würde ich auch prüfen lassen, schau mal in § 263 StGB. Wie ich in dem von Feldhamster verlinkten Beitrag bereits geschrieben hatte, kommt ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung als Neugläubiger nicht in Betracht. Hierzu sind nur die am Verfahren beteiligten Insolvenzgläubiger berechtigt.
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mücki
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#7

05.04.2019, 09:18

Interessant wäre hier die Frage, ob das Gewerbe aus der Insolvenzmasse freigegeben wurde? Wenn dies der Fall ist könnte man über ein Zweitinsolvenzverfahren nachdenken. Bei Interesse einfach mal hier reinlesen:

https://www.iww.de/ve/insolvenz/selbsts ... eit-f46596

Eine Strafanzeige käme sicherlich in Frage, wobei hierbei ein eröffnetes Insolvenzverfahren nicht als Nachweis gilt, dass der Schuldner von vornherein wusste, dass er nicht zahlen kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass er ja während des Verfahrens (Alt-) Gläubiger nicht bedienen muss. Grundsätzlich können Schuldner mit Ihrem pfändungsfreien Vermögen machen was sie wollen (z.B. auch ein neues Auto kaufen und dies in Raten abzahlen). Auch habe ich jüngst gelernt, dass grundsätzlich auch die Begründung neuer Schulden keinen Versagungsgrund darstellt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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