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Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 09:10
von samsara
Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Insolvenzspezialisten: Muss ich der Forderungsanmeldung zwingend Kopien der offenen Rechnungen beifügen, oder würde eine Excel-Liste über die offenen Rechnungen mit Endsaldo ausreichen?

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 10:40
von mücki
Guten Morgen,

die Belege sind immer, zumindest in Kopie, beizufügen. Müsste aber auch in dem Merkblatt für Gläubiger stehen, dass die Insolvenzverwalter den Formularen üblicherweise beifügen. Die Excel-Liste kann zusätzlich beigefügt werden aber die Übersendung der Belege ist unabdingbar, es sei denn man möchte die Forderung erstmal nur fristwahrend anmelden und hat kein Problem damit, wenn diese bestritten wird. Allerdings müssen die Belege dann im späteren Verlauf übersandt werden. Wie soll der Verwalter/der Schuldner/die GLV sonst prüfen, ob die angemeldeten Forderungen berechtigt und festzustellen sind?

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 10:45
von Sputnik85
Hallo Sams,

kenn es auch nur so, dass man die Belege beifügen muss, sonst wird bestritten. Eine Excel-Liste ist ja keine forderungsbegründende Unterlage, weißt wie ich mein?

LG

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 12:57
von samsara
Danke für die Antworten. Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass die Belege beizufügen sind, wollte aber mal nachfragen, ob es eventuell auch ohne geht.
Wenn der Schuldner eine ordentliche Buchhaltung führt, müssten die bei ihm gebuchten Belege ja mit meiner Excel-Liste übereinstimmen.

Der Insolvenzverwalter wird sich freuen, wenn er mehrere Kartons an Belegen erhält :pfeif

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 13:28
von mücki
Ich kann mich an ein Verfahren erinnern, da war ein großer Telefonanbieter Gläubiger, da kam die FOA mit zwei großen Umzugskartons an offenen Rechnungen ... Wenn es tatsächlich so umfangreich ist, kannst du ja einfach mal beim InsVw anrufen und nachfragen, ob man in diesem Fall tatsächlich alle Belege haben möchte ...

Ich kann mir zwar keine "Ausnahmeregelung" bei Forderungsanmeldungen vorstellen, da diese ja mit Belegen beim Insolvenzgericht eingereicht werden müssen (Stichwort: Prüfung durch andere Gläubiger) aber das muss ja nichts heißen ...

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass die Belege dann tatsächlich zu 100 % geprüft werden, dafür haben die Mitarbeiter in der Tabelle i.d.R. gar nicht die Zeit.

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 13:33
von samsara
Ich frag einfach mal nach. Würde mir auch viel Arbeit ersparen...

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 03.04.2019, 21:39
von paralegal6
Tituliert habt ihr noch nichts?

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 04.04.2019, 08:12
von samsara
paralegal6 hat geschrieben:
03.04.2019, 21:39
Tituliert habt ihr noch nichts?
Leider nicht. Das Verfahren wurde relativ schnell eröffnet und wurde nach § 240 Inso unterbrochen.

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 04.04.2019, 10:54
von paralegal6
Dann werden wohl leider Nachweise erforderlich sein :(

Re: Forderungsanmeldung - Nachweise

Verfasst: 04.04.2019, 11:02
von samsara
paralegal6 hat geschrieben:
04.04.2019, 10:54
Dann werden wohl leider Nachweise erforderlich sein :(
Ich befürchte auch :pfeif