Beendigung Insolvenz

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Diana1982
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#1

28.03.2019, 12:02

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt, da ich einfach keine einschlägigen §§ dazu finden kann und sowas noch nicht gehört habe.

Finanzamt hat Antrag auf Eröffnung des Inso gegen eine Einzelperson wegen Steuerschulden gestellt. Die Steuerschulden wurden zu seiner Zeit auf 24.000,00 EUR geschätzt, was deutlich zu viel war. Nach etlichen Gesprächen mit dem FA, dass die "richtige Steuererklärung" umgehend nachgereicht wird, und bis dahin das Verfahren quasi "ruht", stellte sich dieses natürlich quer. Die Steuerschuld konnte natürlich nicht in der Höhe entrichtet werden, da nicht verfügbar.

Das InsoV wurde dann eröffnet (03/2019) und kurze Zeit später, die Steuerschätzung von 24.000,00 EUR (nach Erhalt der Steuererklärung) auf rund 7.000,00 EUR herabgesetzt nach Eröffnung des Verfahrens .... Die Zahlung diesen Betrages stellt keinen Umstand dar, angesichts des bereits eröffneten Verfahrens jedoch wohl sinnlos?

Die zuständige Insolvenzverwalterin scheint ganz nett (ich weiß, sie ist nicht der Freund des Insolvenzschuldners) zu sein, erklärte folgendes:

Der Schlusstermin zur Prüfung der Forderungen soll abgewartet werden (Ende Mai 2019) , wenn dann die Forderung des FA sowie die Verfahrenskosten des Insolvenzverwalters zu 100% getilgt werden, ist das InsoV aufzuheben und würde somit quasi nicht mehr existieren. Auch der SCHUFA-Eintrag soll damit bereinigt werden?? Der Insolvenzschuldner hat aufgrund dieser Aussage, weder einen Eigenantrag nachgereicht, noch RSB beantragt.

Könnt ihr mir weiterhelfen :)

LG
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paralegal6
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#2

28.03.2019, 17:44

Was ist denn die Frage? :kopfkratz Ja wenn alles bezahlt ist wird aufgehoben
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Diana1982
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#3

29.03.2019, 08:38

Die Frage ist, ob dann tatsächlich das InsoV komplett beendet ist, also ohne Anschluss der WVP und Löschung aller Einträge in den Registern wie Schufa, BANK etc!?

Danke für die Hilfe ;)
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mücki
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#4

29.03.2019, 11:33

Eine Wohlverhaltensperiode kann es in dem geschilderten Fall schon gar nicht geben, da der Schuldner weder einen Eigen- noch Antrag auf Erteilung der RSB gestellt hat. Selbst wenn dieser gestellt worden wäre, würde die 10 %ige Befriedigung von Masskosten und Tabellenforderungen dazu führen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wird. Eine Erteilung der RSB wäre - aufgrund der Vollbefriedigung - logischerweise eh unnötig.

Was die Löschung der Eintragungen angeht: Ich gehe davon aus, dass zumindest der Schufa-Eintrag für 3 Jahre stehen bleibt - aber eben mit dem Vermerk, dass das Verfahren mit Vollbefriedigung der Gläubiger endete. Dies ist auch bei Erteilung einer beantragten RSB der Fall.
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mücki
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#5

29.03.2019, 12:50

Gemeint war natürlich die 100%ige Befriedigung ... :oops:
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