Nichtberücksichtigung Ehefrau - Hilfe!

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Crydea
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#1

11.03.2019, 14:39

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier ein paar Leutchen mit Ahnung von Inso mir vlt helfen können. Wir haben folgenden Fall:

Mandant ist in Privatinsolvenz, ist als Geschäftsführer einer GmbH eingesetzt, Einkünfte sind mir - leider - unbekannt. Auch ist mir nicht bekannt, ob Mandant zur Miete lebt oder eigenes Haus / Wohnung besitzt.
Ehefrau hält Anteile an der GmbH, ist aber dort nur als 450€-Kraft angestellt und hat ein Netto von rund 430 €.
Der Sohn soll nicht rausgerechnet werden, da sein eigenes Einkommen wohl nur 200 € beträgt (ob dies stimmt, weiß ich nicht).

So, der Insoverwalter will nun die Nichtberücksichtigung der Ehefrau, da diese mit ihrem Einkommen das Kriterium Regelsatz SGB XII + 20% hat und somit gem. BGH nicht zu berücksichtigen ist.


Mein Problem ist nun, dass ich zum einen kaum Unterlagen habe und zum anderen heute unsere Stellungnahmefrist an das Gericht abläuft. Eigentlich hatten wir eine längere Fristverlängerung beantragt und ich bin heute erst den ersten Tag nach dem Krankenschein wieder da und wusste vorher nicht, das heute die Frist endet. Nun hab ich bisher null mit Inso zu tun gehabt und stehe da so ein bisschen verloren im Walde.

Ich habe einen Artikel gefunden, welcher verschiedene BGH Entscheidungen aufgreift und vergleicht und eigentlich damit schließt, dass das Gericht bei seiner Bemessung kein festgefahrenes Schema anwenden sollte, sondern der Gesetzeswortlaut es vorsieht, dass das Gericht sich bei seiner Entscheidung immer an den Einzelfallumständen orientieren müsse. Der Artikel schließt jedoch auch damit, dass wohl in Zukunft ein eigenes Einkommen von 450 € zur Nichtberücksichitgung führen wird.

Es stellt sich also die Frage, ob es hier überhaupt lohnt Stellung zu nehmen, oder ob wir einfach mal den Beschluss des Gerichts abwarten und dann weiterschauen.

Wie gesagt, bin gerade etwas überfordert und kann leider auch nicht so viel Zeit wie gewollt in die Sache stecken, da ich heute den ersten Tag nach Krankenschein wieder da bin -.-

Bin für jede Hilfe dankbar =)

LG
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paralegal6
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#2

11.03.2019, 17:03

Naja, wenn der Mandant möchte, dass ihr Stellung nehmt, sollte er ein paar Infos rüberschicken, zB warum die Frau nicht mehr arbeitet ö.ä., auch sein GF-Gehalt brauchst du zum rechnen.
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