Forderungsanmeldung Titel Zug um Zug

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Soenny
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#11

27.03.2019, 08:26

Alles geklärt, kann weitergehen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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mücki
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#12

28.03.2019, 10:06

Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus:
Euer Mandant hat den Wagen und soll diesen gegen Zahlung herausgeben.

Das Wichtigste vorab: Ist der der Verzug schon tituliert und ist euer Schuldner überhaupt im Insolvenzverfahren?

Ansonsten: Ein Ab- oder Aussonderungsrecht kann bezüglich von Gegenständen geltend gemacht werden, die der Insolvenzmasse zugehörig sind. Daher müsste vorher geklärt werden, ob der InsVw den Pkw aus der Masse freigegeben hat oder nicht. Weiterhin müsstet ihr eure Forderung zur Tabelle anmelden. Das geht allerdings nur, wenn wie oben geschrieben, der Verzug entweder tituliert oder durch GVZ festgestellt wurde.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#13

28.03.2019, 16:22

mücki hat geschrieben:
28.03.2019, 10:06
Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus:
Euer Mandant hat den Wagen und soll diesen gegen Zahlung herausgeben.

Ja, genau. Der Wagen (mit Motorschaden) steht bei unserem Mandanten und soll gegen Zahlung herausgegeben werden.

Das Wichtigste vorab: Ist der der Verzug schon tituliert und ist euer Schuldner überhaupt im Insolvenzverfahren?

Es wurde im Urteil festgestellt, dass sich die Beklagte in Verzug befindet. Derzeit läuft ein vorläufiges Insoverfahren
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paralegal6
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#14

28.03.2019, 17:26

Im vorläufigen kannst du eh noch nichts anmelden. Weisst du ob es ein starker / schwacher Verwalter ist? Ist die Beklagte eine Firma?
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