Forderungsanmeldung Titel Zug um Zug

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Blumenkind123
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#1

28.02.2019, 13:40

Hallo,

über das Vermögen des Gegners wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Im Titel (Versäumnisurteil) steht:

"der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug- um Zug gegen Rückgabe des PKW..... den Betrag in Höhe von .....EUR nebst Verzugszinsen ... seit dem...zu zahlen."

" Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich im Annahmeverzug befindet"


Wie kann ich das zur Insolvenztabelle anmelden, ohne dass es bestritten wird?

Liebe Grüße
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Anahid
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#2

28.02.2019, 14:08

Eine Zugum-Zug-Forderung kann weder zur Tabelle angemeldet noch festgestellt werden. Sie kann aber nach § 45 Satz 1 InsO mit einem unter Berücksichtigung der vom Gläubiger zu übertragenden Kommanditbeteiligung berechneten Wert geltend gemacht und insoweit – ohne den Zugum-Zug-Vorbehalt – zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Dieser Wert kann für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden6.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Mai 2015 – III ZR 384/12


Auszug aus Rechtslupe
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Blumenkind123
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#3

28.02.2019, 14:30

kann mir das jemand übersetzen?
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Anahid
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#4

28.02.2019, 16:59

Ja: Zur InsO-Tabelle anmelden geht nicht.
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paralegal6
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#5

28.02.2019, 19:54

(BGH, Urteil vom 11.2.2016 − III ZR 383/12) meinst du das?
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mücki
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#6

01.03.2019, 09:17

Tut mir leid, wenn ich jetzt Verwirrung stifte aber m.M.n. bezieht sich das Urteil des BGH auf die Anmeldung der Zug-um-Zug-Einschränkung

Solange nur die Geldbeträge zur Tabelle angemeldet werden, sollte dies funktionieren (ab Rz. 19) und ich wüsste auch nicht, warum der InsVw der Forderung dann widersprechen sollte.

Man könnte noch überlegen, ob man hinsichtlich des streitgegenständlichen Pkw's ein Aussonderungsrecht geltend macht, allerdings unter dem Hinweis, dass sich diese nicht forderungsmindernd auswirken kann.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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paralegal6
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#7

02.03.2019, 11:55

Naja, wenn das Auto 300€ wert ist wird sich ein Verkauf wohl kaum lohnen. Den KFB würde ich aber anmelden. Kam die Insolvenz denn nach dem Urteil?
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RENOazubiene-SH
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#8

26.03.2019, 15:19

Hallo,
wir haben gleichen Fall wie beschrieben. Ich kann leider nicht helfen, hoffe aber, dass ihr mir weiterhelfen könnt ;)
Es geht in unserem Fall um die Zahlung von über 17.000 € Zug um Zug gegen Übergabe des Mercedes-Benz...

Mir ist nicht ganz klar, was mit dem PKW passiert. Wie funktioniert das mit dem Aussonderungsrecht?
Kann unser Mandant den PKW einfach verwerten, da mit einer Zahlung nicht zu rechnen ist?

Ich habe leider ziemlich wenig Ahnung von Insolvenzrecht :patsch
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Adora Belle
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#9

26.03.2019, 16:26

Du hast Deine Berufsangabe im Profil nicht ausgefüllt, und ich bezweifle auch die Azubine. Na, Soenny wird das klären.
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Soenny
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#10

26.03.2019, 16:36

Danke Adora ;)

Ich mache erst mal hier zu und bitte um Ergänzung der Berufsangabe und Mitteilung per PN an mich ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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