Seite 1 von 1

Forderungsanmeldung wird bestritten

Verfasst: 25.02.2019, 11:41
von Jule69
Hallo in die Runde,

ich habe hier eine kuriose Sache. Ich hatte die Forderung der Mandantin zur Tabelle angemeldet und nach dem 1 Jahr vergangen war, habe ich mal im GIS nachgeschaut, ob mit einer Quote etc. gerechnet werden kann, da finde ich die Information, dass der Verwalter meine angemeldeten Forderung in voller Höhe bestritten hat, weil keine Unterlagen eingereicht wurden (was auch nicht stimmte). Also hab ich den Vertrag etc. nochmals per Fax hingeschickt.

Jetzt bekommte ich die Antwort, dass meine Anmeldung leider nicht mehr berücksichtigt werden kann, da die Schlussverteilung bereits stattgefunden hat.

Aber hätte der Verwalter mich nicht darüber informieren müssen, dass er meine Forderung bestreitet?

Re: Forderungsanmeldung wird bestritten

Verfasst: 25.02.2019, 12:25
von GVZ-Schickerin
Ja das ist echt ein Ding. Normal steht es in den Anmeldungsaufforderungen auch drin, dass man nur eine Mitteilung bekommt, wenn die Forderungen bestritten werden. Ansonsten, hört man nichts, darf man davon ausgehen, dass diese anerkannt zur Tabelle angemeldet wurden.

Re: Forderungsanmeldung wird bestritten

Verfasst: 25.02.2019, 13:36
von Jule69
also sollte ich jetzt klagen?

Re: Forderungsanmeldung wird bestritten

Verfasst: 25.02.2019, 13:43
von mücki
Gegen wen willst du klagen? Der Tabellenauszug kommt vom Gericht, nicht vom Insolvenzverwalter.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr euch als Gläubigervertreter auch angegeben und legitimiert habt. Habt ihr mal bei eurer Mandantin nachgefragt, ob die vielleicht was erhalten hat?

Wenn nicht, schaut noch mal zur Sicherheit in die Insolvenzbekanntmachungen, ob die Schlussverteilung tatsächlich schon stattgefunden hat. Wenn ja, sind imho eh alle Messen gesungen und ihr könnt nur noch versuchen, Schadensbegrenzug betreiben.

Als Gläubiger steht man selber in der Pflicht, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Ich empfehle daher immer, sich selbst den PT zu notieren bzw. eine entsprechende WV, um zu checken, ob die Forderungen festgestellt wurden. Gerade wenn Insolvenzverwalter GIS haben ...