Insolvenz und Zwangsvollstreckung - Zahlungen

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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#1

21.02.2019, 15:04

Hallo zusammen,

wir haben gegen Eheleute einen ZV-Auftrag gemacht. Sie hat dann Vermögensauskunft abgegeben, gegen den Mann wurde am 13.11.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Forderung wurde jetzt trotz Inso-Verfahren vom GVZ fast vollständig eingetrieben. Die Raten hat wohl die Mutter bezahlt.

Wir haben uns jetzt entschieden, dass die Forderung nicht angemeldet werden soll. Offen sind nur noch ca. 40 € (wohl paar Zinsen und die Geb. für die Vermögensauskunft der Frau, das hat der GVZ nicht berücksichtigt).

Jetzt meine Frage:

Insgesamt sind vier Zahlungen in den drei Monaten vor und nach Insolvenzeröffnung bei uns eingegangen. Diese können vom Insolvenzverwalter zurückverlangt werden oder? Ändert das was, dass die Mutter das gezahlt hat?

Was würdet ihr machen? Restliches Fremdgeld an den MA auszahlen oder behalten? Wenn dann eine Rückforderung kommt, dann würde ich mich eh an den MA wenden. Irgendwann muss ich das ja auszahlen. Könnte ja auch sein, dass der MA Glück hat und nichts zurückgefordert wird.

An den GVZ brauche ich mich nicht mehr zu wenden wegen dem Restbetrag oder?

Danke!
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Coco Lores
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#2

21.02.2019, 16:09

So spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der InsoVerwalter von euch nichts zurückverlangen kann, da ja nicht der Mann, sondern die Mutter gezahlt hat. Ich nehme mal an, dass die Eheleute Gesamtschuldner sind? Das wäre ja auch nicht euer Problem, wenn die Frau alles gezahlt hätte.

Aber ich bin mir beim Thema Insolvenz absolut nicht sicher.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#3

21.02.2019, 17:39

Coco Lores hat geschrieben:
21.02.2019, 16:09
So spontan aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der InsoVerwalter von euch nichts zurückverlangen kann, da ja nicht der Mann, sondern die Mutter gezahlt hat. Ich nehme mal an, dass die Eheleute Gesamtschuldner sind? Das wäre ja auch nicht euer Problem, wenn die Frau alles gezahlt hätte.

Aber ich bin mir beim Thema Insolvenz absolut nicht sicher.

Ich kenne mich da eben auch nicht aus 🙈 ja, Schuldner sind Gesamtschuldner.

Bin gespannt, vielleich kann ja nochmal jemand weiterhelfen.
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paralegal6
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#4

21.02.2019, 19:31

§130 InsO. Woher weißt du denn, dass die Mutter gezahlt hat? Bzw. wie sicher bist du dir?
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#5

21.02.2019, 22:40

paralegal6 hat geschrieben:
21.02.2019, 19:31
§130 InsO. Woher weißt du denn, dass die Mutter gezahlt hat? Bzw. wie sicher bist du dir?
Ich habe da ein Schreiben vom GVZ. Da steht drin, dass die Raten von der Mutter geleistet werden.
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paralegal6
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#6

22.02.2019, 08:46

Es geht bei der Anfechtung ja um Vermögensverschiebung des Schuldners, da es ja nicht sein “Vermögen“ war kann der Verwalter davon ja nichts zurückfordern würde ich sagen (hatte den Fall aber noch nicht)
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mücki
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#7

22.02.2019, 08:57

Guten Morgen,

hat die Mutter bar an den anwesenden GVZ geleistet oder überwiesen?

Und vor allem wurden die Zahlungen (teilweise) tatsächlich nach Insolvenzeröffnung geleistet?

Folgender Hintergrund: Entscheidend für die Anfechtung ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Zahlungen im Zeitraum 1 Monat vor Antragstellung sowie nach Antragstellung sind ohne weiteres gem. § 131 Abs. 1 InsO anfechtbar. Insoweit widerspreche ich @paralegal, weil es sich hier um eine klassische inkongruente Deckung handeln würde, die eben nach § 131 und nicht nach § 130 InsO anzufechten wäre. Bedeutsam ist der Unterschied deshalb, weil für die Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO keine Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit bzw. dem Eröffnungsantrag erforderlich ist. Diese müsste aber bei einer Anfechtung nach § 130 InsO bestehen.

Zahlungen nach Insolvenzeröffnung können i.d.R. nicht mehr angefochten werden, weil der Insolvenzschuldner mit seinem pfändungsfreien Vermögen tun und lassen kann, was er möchte. Sodass ihr hinsichtlich von Ratenzahlungen nach Insolvenzeröffnung "safe" sein drüftet, unabhängig davon, wer nun geleistet hat.

Im Zweifel muss aber der Insolvenzverwalter überhaupt erstmal anfechten und zu diesem Zweck natürlich auch nachweisen, dass die erfolgten Zahlungen aus dem Vermögen des Vaters stammten.

Wichtig wäre also festzustellen, wann erfolgten die Zahlungen, wann hat die Mutter die VA abgegeben und wann der Vater Insolvenzantrag gestellt.

Im Übrigen dürft ihr das Fremdgeld ohnehin nicht behalten. Allerdings müsst ihr euren Mandanten vor Auskehr darauf hinweisen, dass ein Betrag i.H.v. X mglw. der Anfechtung unterliegt und im Falle einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auch an diesen erstattet werden muss.
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samsara
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#8

22.02.2019, 08:59

mücki hat geschrieben:
22.02.2019, 08:57


Wichtig wäre also festzustellen, wann erfolgten die Zahlungen, wann hat die Mutter die VA abgegeben und wann der Vater Insolvenzantrag gestellt.


Nicht die Mutter hat die VA abgegeben, sondern die Ehefrau. Die Mutter hat nur die Raten bezahlt. Somit dürften diese Zahlungen nicht anfechtbar sein.
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mücki
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#9

22.02.2019, 09:04

samsara hat geschrieben:
22.02.2019, 08:59
Nicht die Mutter hat die VA abgegeben, sondern die Ehefrau. Die Mutter hat nur die Raten bezahlt. Somit dürften diese Zahlungen nicht anfechtbar sein.
:patsch Samsara hat recht, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil

Sofern die Zahlungen, die die Mutter getätigt hat, nicht aus dem Vermögen des Schuldners stammen, kann InsVw nicht anfechten. :pfeif

Dabei habe ich das bestimmt 3 x gelesen. :patsch :patsch
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#10

22.02.2019, 10:00

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich überweise jetzt das FG an die Mandantschaft, die freut sich. Ich habe aber vorsorglich jetzt mal auf die Rückforderung hingewiesen. Die melden sich ja, wenn was kommt. Vielleicht kommt ja gar nichts.

Ein schönes Wochenende!!
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