Seite 1 von 1

Zusammenrechnungsantrag für 2 Renteneinkünfte

Verfasst: 13.02.2019, 09:18
von chitta1981
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

die letzten beiden Jahre hab ich nur Insolvenztabelle gemacht, seit diesem Jahr, arbeite ich zusätzlich bei den IK-Verfahren mit, aber leider bin ich etwas eingerostet.

Wir haben eine Schuldnerin (ehemalige RAin), welche zum einen vom Versorgungswerk eine Altersrente bezieht und zusätzlich, wie jetzt raus kam, eine geringe Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Ich erstelle jetzt gerade einen Zusammenrechnungsantrag für die beiden Renteneinkünfte und hab diesen auch soweit fertig, aber mir ist noch ganz schwach in der Erinnerung, dass ich früher immer explizit einen Hinweis in die Zusammenrechnungsanträge gemacht habe, dass das Vorgehen ausführlich mir der Schuldnerin/dem Schuldner besprochen wurde und mein damaliger Chef das auch immer gemacht hat. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob er das eben so gemacht hat und dann den Hinweis an das Insolvenzgericht gegeben hat oder ob das Pflicht ist im Insolvenzverfahren.

Hat da zufällig jemand Erfahrung bzw. wie handhabt ihr das bei euch? Besprecht ihr das mit den Schuldnern?

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.

LG Carmen

Re: Zusammenrechnungsantrag für 2 Renteneinkünfte

Verfasst: 14.02.2019, 07:27
von mücki
Guten Morgen,

wir stellen hier einen Zusammenrechnungsantrag und regen auch an, aus welchem Einkommen der pfändbare Teil entnommen werden soll. Mehr schreiben wir nicht.

Natürlich wird das vorab auch mit den Schuldner besprochen. Aber explizit darauf hinweisen, dass solche Gespräche stattgefunden haben, muss man in dem antrag nicht.

Re: Zusammenrechnungsantrag für 2 Renteneinkünfte

Verfasst: 17.05.2023, 10:54
von Jule69
Ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

ich habe einen Schuldner der Rente von der DRV bezieht sowie noch 2 Renten bei 2 Versorgungswerken. Ich möchte diese jetzt zusammen rechnen lassen, dürfte unproblematisch sein oder? Die Rente der DRV ist eine Sozialleistung, also Anspruch B und die beiden Renten der Versorgungswerke? Nehme ich dafür Anspruch G? Arbeitseinkommen ist es ja auch nicht oder? Und Anspruch B ja auch nicht.

Re: Zusammenrechnungsantrag für 2 Renteneinkünfte

Verfasst: 05.06.2023, 12:25
von Anahid
Die beiden anderen Renten fallen ebenfalls unter B. Wieso meinst Du denn, dass das was anderes wäre?