Zusammenrechnungsantrag für 2 Renteneinkünfte
Verfasst: 13.02.2019, 09:18
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
die letzten beiden Jahre hab ich nur Insolvenztabelle gemacht, seit diesem Jahr, arbeite ich zusätzlich bei den IK-Verfahren mit, aber leider bin ich etwas eingerostet.
Wir haben eine Schuldnerin (ehemalige RAin), welche zum einen vom Versorgungswerk eine Altersrente bezieht und zusätzlich, wie jetzt raus kam, eine geringe Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Ich erstelle jetzt gerade einen Zusammenrechnungsantrag für die beiden Renteneinkünfte und hab diesen auch soweit fertig, aber mir ist noch ganz schwach in der Erinnerung, dass ich früher immer explizit einen Hinweis in die Zusammenrechnungsanträge gemacht habe, dass das Vorgehen ausführlich mir der Schuldnerin/dem Schuldner besprochen wurde und mein damaliger Chef das auch immer gemacht hat. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob er das eben so gemacht hat und dann den Hinweis an das Insolvenzgericht gegeben hat oder ob das Pflicht ist im Insolvenzverfahren.
Hat da zufällig jemand Erfahrung bzw. wie handhabt ihr das bei euch? Besprecht ihr das mit den Schuldnern?
Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.
LG Carmen
die letzten beiden Jahre hab ich nur Insolvenztabelle gemacht, seit diesem Jahr, arbeite ich zusätzlich bei den IK-Verfahren mit, aber leider bin ich etwas eingerostet.
Wir haben eine Schuldnerin (ehemalige RAin), welche zum einen vom Versorgungswerk eine Altersrente bezieht und zusätzlich, wie jetzt raus kam, eine geringe Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Ich erstelle jetzt gerade einen Zusammenrechnungsantrag für die beiden Renteneinkünfte und hab diesen auch soweit fertig, aber mir ist noch ganz schwach in der Erinnerung, dass ich früher immer explizit einen Hinweis in die Zusammenrechnungsanträge gemacht habe, dass das Vorgehen ausführlich mir der Schuldnerin/dem Schuldner besprochen wurde und mein damaliger Chef das auch immer gemacht hat. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob er das eben so gemacht hat und dann den Hinweis an das Insolvenzgericht gegeben hat oder ob das Pflicht ist im Insolvenzverfahren.
Hat da zufällig jemand Erfahrung bzw. wie handhabt ihr das bei euch? Besprecht ihr das mit den Schuldnern?
Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe.
LG Carmen