Teilforderung bestritten vom IV!
Verfasst: 01.02.2019, 09:30
Hallo zusammen.
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Mdt. ist überraschend verstorben. Erbe wurde ausgeschlagen, dann wurde über den Nachlass das Insoverfahren eröffnet. Wir haben unsere Rechtsanwaltskosten gegenüber der Insolvenztabelle angemeldet. Teilbetrag wurde bestritten, zum Teil richtigerweise, weil wir nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein paar Verfahren erst schlussabgerechnet haben. Das haben wir sodann alles begründet und nachgewiesen, dass die Tätigkeiten bis zum Tod des Mdt. erbracht worden sind.
Nun haben wir seit dem Schreiben des IV, mit welchem wir zur Konkretisierung der bestrittenen Rechnungen aufgefordert wurden, nichts mehr gehört. Auf unsere Anfragen, ob das Bestreiten aufrechterhalten bleibt, wurde nicht reagiert.
Der IV hatte in seinem vorgenannten Schreiben aber folgenden Passus:
"...bitten zu beachten, dass Berichtigungen der Ergebnisse der Forderungsprüfung in diesem Verfahren erst nach mit Schlussbericht eingereicht werden."
Jetzt meine Fragen an die InsoSpezis:
Darf er das? Ist das ok so? Müssen wir sonst Klage einreichen? Oder erst wenn die endgültige Mitteilung zum Bestreiten der Forderung vorliegt?
Ich bin für jede Erleuchtung dankbar.
FeldKiel
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Mdt. ist überraschend verstorben. Erbe wurde ausgeschlagen, dann wurde über den Nachlass das Insoverfahren eröffnet. Wir haben unsere Rechtsanwaltskosten gegenüber der Insolvenztabelle angemeldet. Teilbetrag wurde bestritten, zum Teil richtigerweise, weil wir nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein paar Verfahren erst schlussabgerechnet haben. Das haben wir sodann alles begründet und nachgewiesen, dass die Tätigkeiten bis zum Tod des Mdt. erbracht worden sind.
Nun haben wir seit dem Schreiben des IV, mit welchem wir zur Konkretisierung der bestrittenen Rechnungen aufgefordert wurden, nichts mehr gehört. Auf unsere Anfragen, ob das Bestreiten aufrechterhalten bleibt, wurde nicht reagiert.
Der IV hatte in seinem vorgenannten Schreiben aber folgenden Passus:
"...bitten zu beachten, dass Berichtigungen der Ergebnisse der Forderungsprüfung in diesem Verfahren erst nach mit Schlussbericht eingereicht werden."
Jetzt meine Fragen an die InsoSpezis:
Darf er das? Ist das ok so? Müssen wir sonst Klage einreichen? Oder erst wenn die endgültige Mitteilung zum Bestreiten der Forderung vorliegt?
Ich bin für jede Erleuchtung dankbar.
FeldKiel