Herausrechnung behindertes Kind wegen hohem Pflegegeld

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Minimaus
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#1

23.01.2019, 13:32

Hallo zusammen,

mein Schuldner hat unter anderem ein körperlich und geistiges Kind und bekommt für dieses ein Pfelgegeld in Höhe von rund € 700,00. Kann man das als unterhaltsberechtigte Person herausrechnen lassen?
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mücki
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#2

23.01.2019, 13:39

Nein.

Oder meinst du, ob das Pflegegeld bei ihm als Einkommen angerechnet wird?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#3

23.01.2019, 13:41

Nein, eine Anrechnung meine ich nicht.

Wieso nein? Wenn das Kind rund € 700,00 verdienen würde, wäre es doch auch als unterhaltsberechtigte Person nicht zu berücksichtigen. Wieso ist das bei Pflegegeld anders?
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mücki
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#4

23.01.2019, 13:46

Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen und auch für pflegende Angehörige kein Einkommen, sondern dient einzig und allein dem Zweck, die Pflege und Versorgung mit benötigten Hilfsmitteln (wie z.B. Windeln etc.) zu gewährleisten, beim pflegenden Angehörigen dann "die Bereitschaft weiterhin zu pflegen aufrechtzuerhalten".
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#5

23.01.2019, 13:53

okay. Habe § 54 Abs. 3 S. 3 SGB I gefunden....

Danke!
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