Erklärung über Absonderungsrechte

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Blueberry

#1

21.12.2018, 10:09

Guten Morgen,

wir haben in einer Forderungsanmeldung angegeben:
"Abgesonderte Befriedigung wird geltend gemacht?" --> hier haben wir nein angekreuzt.
So nun schreibt der InsO-Verwalter, dass wir nun hinsichtlich der Absonderungsrechte aus einem PfüB entweder die Feststellung für den Ausfall zu beantragen hätten oder den Verzicht auf die Absonderungsrechte zu erklären hätten.
Aber das haben wir doch bereits in der obigen Formulierung angekreuzt oder nicht?
Da ich im Insolvenzrecht leider nicht ganz so gut Bescheid weiß, hoffe ich auf eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus!
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paralegal6
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#2

21.12.2018, 21:45

Absonderung ist doch nur unbewegliches Vermögen?? 49 InsO
Er will wahrscheinlich, dass ihr den PÜB zurücknehmt?
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Blueberry

#3

05.02.2019, 12:18

Hallo jetzt muss ich das Thema leider nochmals aufgreifen, denn nunmehr liegt uns vom Insolvenzverwalter der Tabellenauszug vor, indem die Forderung bestritten wurde mit der Bemerkung:
"Gläubiger verfügt über Absonderungsrechte aus einem PfüB. Eine unbedingte Feststellung kommt daher nur unter den Voraussetzungen der §§ 52, 190 InsO in Betracht."
Kann mir jemand sagen, was das nun für uns heißt? Müssen wir nun auf Feststellung klagen oder wie geht es nun weiter?

Vielen Dank.
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#4

05.02.2019, 15:36

Ist eher eine Frage für einen RA, ich persönlich sehe in einem Pfüb nach wie vor keine Absonderung, ihr könntet die Forderung dann doch einfach für den Ausfall anmelden.
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