Guten Tag zusammen,
ich muss nachrangige Forderungen anmelden im Insolvenzverfahren.
Jetzt meine Frage:
Die Rechnungen sind aus 2013. Zinsen wurden bis Verfahrenseröffnung berechnet in der "normalen" Forderungsanmeldung. Jetzt kann ich doch die Zinsen ab Verfahrenseröffnung berechnen, meine Frage ist jetzt nur bis wann?
Die Zinsen verjähren ja dann nach 3 Jahren. Kann ich jetzt nur für 2014, 2015 und 2016 berechnen?
LG
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Anmeldung nachrangige Forderungen - Zinsen?
- paralegal6
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Vgl. 39 InsO. Zinsen seit Eröffnung
Anmelden würde ich auch § 39 1 2
Anmelden würde ich auch § 39 1 2
- 148
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Danke Paralegal6paralegal6 hat geschrieben: ↑21.12.2018, 01:05Vgl. 39 InsO. Zinsen seit Eröffnung
Anmelden würde ich auch § 39 1 2
Die RA-Geb. für die Anmeldung habe ich drin. Ich weiß halt hier nur nicht bis wann ich die Zinsen berechnen kann. Zinsen ab Verfahrenseröffnung bis ..................... (?). Verjähren hier die Zinsen auch ganz normal nach drei Jahren?
Oder kann ich bis dato die Zinsen berechnen?
- paralegal6
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Zur Verjährung brauchst du immer eine Einrede, von selbst “verjährt“ ja nichts. In einem laufenden InsVerfahren kannst du ja auch nichts titulieren oder vollstrecken
Ich würde Zinsen erstmal nehmen bis zu dem Tag an dem du die Anmeldung abschickst, mehr ist ja zu dem Zeitpunkt noch nicht fällig
Ich würde Zinsen erstmal nehmen bis zu dem Tag an dem du die Anmeldung abschickst, mehr ist ja zu dem Zeitpunkt noch nicht fällig