Mandant (Firma) insolvent - kriegt man trotzdem USt?

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Neffi
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#1

08.11.2018, 17:46

Hallo zusammen,

habe Verkehrsunfallsachen, in denen unser Honorar netto von der gegnerischen Versicherung gezahlt wurde. Nur die USt ist noch offen. Nun erfahre ich 4 Monate nach meinem RA, dass Inso über unserem Mandanten (eine Firma mit e.K.) eröffnet wurde. Anmeldungsfrist ist natürlich schon 3 Monate abgelaufen.

Da nur die USt zur Rechnung offen ist, kam mir die "glorreiche" Idee, dass ich das ja evtl außerhalb der Insolvenz kriegen könnte. Ist für das Unternehmen ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten.... :nachdenk

Bringt mich auf den Boden der Tatsachen zurück! :thx
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mücki
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#2

09.11.2018, 08:53

Nein, das geht nicht.
1. Die Firma ist insolvent, auch wenn es ein durchlaufender Posten ist, muss das Geld ja erstmal da sein.
2. Gläubigerbevorzugung.

Entweder ihr meldet eure Forderungen an (Kostenpunkt 20 € für nachträglichen Prüfungstermin) und wartet ab, ob es eine Quote gibt oder ihr bucht die USt bei euch als uneinbringlich aus.

Vor einer eventuellen Forderungsanmeldung würde ich mich allerdings beim InsVw erkundigen, ob überhaupt mit einer entsprechenden Quote zu rechnen ist.

Warum wurden die Rechnungen überhaupt nur netto bezahlt?
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TipsyJersey
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#3

09.11.2018, 09:00

Habt ihr die Zahlungseingänge tatsächlich vollständig als Netto-Gebühren verbucht? Unser Steuerbüro meinte mal, dass Zahlungseingänge auf Rechnungen immer als Bruttozahlungen zu werten sind... Also wäre nicht die komplette Umsatzsteuer offen, sondern der entsprechende Betrag als Gebührenanspruch mit anteiliger Umsatzsteuer. Oder?
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#4

09.11.2018, 09:06

mücki hat geschrieben:
09.11.2018, 08:53
...
Warum wurden die Rechnungen überhaupt nur netto bezahlt?
Wahrscheinlich war/ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, wir hatten mal ein Mandat in dem unser Mandant das war, da hat die RSV auch nur den Nettobetrag bezahlt.
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Soenny
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#5

09.11.2018, 09:11

Wie TipsyJersey es schreibt ist es richtig, deshalb wäre der Zahlungseingang, so er mit 0% gebucht wurde, umzubuchen mit 19% auf die KR. Der Rest wäre dann zur Tabelle anzumelden (geht ja auch nachträglich) oder gutzuschreiben, falls kein Wert auf weitere Geltendmachung gelegt wird.
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#6

09.11.2018, 09:35

Entschuldigung, ich bin im jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass (wenn ich schreiben Mandant ist Firma und Gegenseite zahlt unser Honorar netto) für alle klar ist, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. ich gelobe Besserung und schreibe es das nächste mal ausdrücklich hin.

Danke für die Hinweise, aber mir geht's nicht intern um die Buchung in der Buchhaltung - die Zahlungen werden bei uns, wie ihr es ja schon beschreibt immer brutto eingebucht, egal ob der Gegner ausdrücklich verfügt, dass es sich um eine Nettozahlung wg. Vorsteuerabzugsberechtigung handelt.

Aber wenn ichs das restoffene Geld beim Mandanten anfordern soll, muss ich nach Vorgabe ihm immer schreiben, dass Ggs netto gezahlt hat und er jetzt noch die UST zahlen muss. Ich glaube, dass ich sonst auch ständig nachfragen von den Mandanten hätte, wenn ichs nicht so machen würde...

ich wollte mich ja nur um die für mich jetzt nervige Nachmeldung drücken... ;)
Hätte ich das mit der Insolvenz binnen der Anmeldefrist gewusst, wäre ich wahrscheinlich garnicht auf die glorreiche Idee gekommen :D
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Feldhamster
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#7

09.11.2018, 09:55

Neffi hat geschrieben:
09.11.2018, 09:35

ich wollte mich ja nur um die für mich jetzt nervige Nachmeldung drücken... ;)
Hätte ich das mit der Insolvenz binnen der Anmeldefrist gewusst, wäre ich wahrscheinlich garnicht auf die glorreiche Idee gekommen :D

Kläre doch mit deinem Chef ab, ob der Nachmeldung überhaupt will, wenn er monatelang dir das InsV nicht mitgeteilt hat.
Wie Mücki oben schrieb, entstehen euch Kosten von € 20,00. Wenn man dann noch deine Arbeitszeit draufrechnet und die Akte monatelang in der WV-Liste zu haben, den weiteren Verlauf des InsV zu kontrollieren und dann die Unsicherheit, ob man überhaupt einen Bruchteil der Forderung erhält.....ist mE fraglich, ob sich das lohnt.
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#8

09.11.2018, 10:12

Feldhamster hat geschrieben:
09.11.2018, 09:55
Kläre doch mit deinem Chef ab, ob der Nachmeldung überhaupt will, wenn er monatelang dir das InsV nicht mitgeteilt hat.
habe ich schon, bevor ich gestern gepostet hatte, und ich soll es anmelden, sonst würde ich mich ja auch nicht winden
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mücki
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#9

09.11.2018, 10:48

Erstmal muss ich mich entschuldigen ... Ich hatte beim Ende meines Post schon wieder vergessen, dass ja nicht euer Mandant die Rechnung bezahlt hat, daher meine Nachfrage bzgl. der Nettobezahlung ...

Wenn dein Chef die Forderung partout anmelden möchte, bleibt es beim Geschriebenen, Forderungen in Höhe der offenen Beträge nachmelden, Rechnungen als Belege beifügen und ab damit. Ich verstehe aber ehrlich gesagt dein Problem bzw. "winden" nicht. Rein vom Aufwand her ist es doch völlig irrelevant wann du die Forderung anmeldest, der bleibt gleich - und vorliegend dürfte der noch nicht einmal allzu groß sein.

P.S. die Gebühren für den nachträglichen PT werden übrigens erst erhoben, wenn die Forderung geprüft wurde - und zwar unabhängig vom Ergebnis der Prüfung.
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