Neue Schulden nach/im Insolvenzverfahren

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Jenine98
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#1

26.09.2018, 15:31

Hallo zsm. ich hoffe jemand von euch kennt sich mit Insolvenzrecht aus und kann mir helfen.

Ein Mdt. war zu Beratung da. Hat allerd. Rechnung nie bezahlt. Jetzt habe ich eine Auskunft beim Boniversum gemacht und habe festgestellt, dass am 8.11.16 das InsoV eröffnet wurde. Die Beratung fand ca ein Jahr später statt. Also wusste Mdt. doch, dass er unsere Rechnung nicht zahlen kann? Meine Chefin meint, eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug (oder so) bringt uns eh nicht weiter. Meine Frage: was kann ich jetzt als Gläubiger tun? Hat jemand von euch so einen Fall schon mal gehabt?

Vielen Dank im Vorraus :huepf :thx
Coco Lores
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#2

26.09.2018, 15:41

Könnt ihr die Forderung nicht nachträglich als unerlaubte Handlung anmelden und die Restschuldbefreiung versagen?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Feldhamster
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#3

26.09.2018, 15:48

Nur weil ein InsV läuft, heißt es ja nicht, dass man die Rechnung nicht bezahlen kann. Wir haben auch Mandanten mit lfd. InsV und die zahlen ihre Rechnungen bei uns, wenn auch meist nur in Raten.

Was wurde denn damals in dem Beratungsgespräch bezüglich der Gebühren zwischen deiner RAin und dem Mandanten besprochen?
Wusste er, dass Gebühren entstehen?
Viele Bürger - gerade wirtschaftlich schwache - meinen inzwischen nämlich, die erste Beratung bei einem RA sei kostenlos. Diese Aussage höre ich x-mal am Telefon.
Jenine98
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#4

26.09.2018, 16:47

Ja das habe ich auch schon sehr oft gehört. Aber er hat vor der Beratung unser Vergütungsvereinbarung unterzeichnet und ihm wurde auch erklärt was das alles kostet.
Feldhamster
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#5

26.09.2018, 16:56

Hm, das ist dann Pech, dass keine Zahlung kommt.
Ihr könnt nur titulieren und ZV betreiben lt. Internetrecherche. Eure Forderung gehört nicht zum Insolvenzverfahren. Schau mal hier z.B.

https://gruenertonline.de/blog/neue-sch ... insolvenz/
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paralegal6
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#6

26.09.2018, 19:06

Die Insolvenzauskunft gibt es auch gratis im Inet ;)
Anmelden geht nicht. Titulieren und abwarten. Als Neugläubiger dürft ihr ja in der Wohlverhaltensperiode vollstrecken. Das InsV könnte nach 2 Jahren ja schon zu ende sein.
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Coco Lores
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#7

27.09.2018, 09:25

Feldhamster hat geschrieben:
26.09.2018, 16:56
Hm, das ist dann Pech, dass keine Zahlung kommt.
Ihr könnt nur titulieren und ZV betreiben lt. Internetrecherche. Eure Forderung gehört nicht zum Insolvenzverfahren. Schau mal hier z.B.

https://gruenertonline.de/blog/neue-sch ... insolvenz/
Gut zu wissen :thx
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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