Vollstreckungstitel auf alter Rechtsnachfolge und Forderungsanmeldung

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GVZ-Schickerin
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#1

11.09.2018, 15:58

Hallo zusammen,

ich habe nichts so recht dazu gefunden. Also:

Ich habe ein Schreiben von der Schuldnerberatung bekommen, dass die Schuldnerin das Insolvenzverfahren einleiten will. Vorher sollen wir aber noch Unterlagen, sprich Forderungsaufstellung usw. vorlegen. Nun mein eigentliches Problem. Wenn es zur Forderungsanmeldung kommt, füge ich ja die Titel in Kopie bei. Diese sind aber noch nicht auf die Rechtsnachfolge des verstorbenen Gläubigers umgeschrieben. Kann ich dann mit einem Titel auf den alten Gläubiger die Forderung anmelden? Wenn die Restschuldbefreiung versagt werden sollte (ist eine Privatperson, um die es hier geht), dann bekomme ich ja den Tabellenauszug, der dann ja immer noch umgeschrieben werden kann? Wenn es nämlich zur Restschuldbefreiung kommt, dann ist ja eh alles vorbei und die Titel sind wertlos. Muss ich mir jetzt den Stress der Umschreibung machen? Stress insoweit, da ich ja die Erbscheins-Ausfertigung nicht hier rausschicken darf, sondern zu jedem Gericht/Gerichtsvollzieher mit der Erbscheins-Ausfertigung hinlatschen darf, was mich doch gehörig annervt.

:thx schon einmal für Eure Meinungen.
Liebe Grüße

Sylvia

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#2

11.09.2018, 16:11

Da zur Anmeldung meines Wissens kein Titel erforderlich ist, dürfte eines Rechtsnachfolgeklausel nicht erforderlich sein. Man könnte eine Abschrift der Ausfertigung zur Glaubhaftmachung beifügen. Wenn die Rechtsnachfolge bezweifelt wird kann man immer noch handeln.
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paralegal6
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#3

13.09.2018, 11:02

Vielleicht wird es ja auch außergerichtlich geregelt, so dass es nicht zur Insolvenz kommt
Bei der Schuldnerberatung reicht erfahrungsgemäß eine Kopie vom Erbschein
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