Gläubiger Eröffnung Insolvenzverfahren ZV
- PeachyCJ
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Den Vertreter haben wir bereits geschrieben, dass der Verdacht besteht dass sie insolvent ist.
Mein Chef wollte es trotzdem wissen.
Dann werde ich es mal beim Amtsgericht versuchen.
Vielen Dank
Mein Chef wollte es trotzdem wissen.
Dann werde ich es mal beim Amtsgericht versuchen.
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- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Auf Insolvenzbekanntmachungen.de wird erst etwas veröffentlicht, wenn das Verfahren tatsächlich Eröffnet wurde. Ob ein Antrag gestellt wurde, darüber erhält man keine Auskunft. So wurde es mir von einem Insolvenzgericht mitgeteilt. Erst die Eröffnung des Beschlusses ist "öffentlich" alles davor eben noch nicht.
Ich habe jetzt aber auch das Insolvenzgericht angeschrieben um den Verfahrensstand zu erfahren, da ich ein Verfahren habe, das zwar eröffnet wurde, ich jetzt aber auf insolvenzbekanntmachungen.de nichts mehr finde.
- mücki
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Und nicht vergessen: Immer schön die Detailsuche bei den Insolvenzbekanntmachungen nutzen!
Wenn nichts veröffentlicht ist, kann man sich gemeinhin die allgemeinen Anfragen beim Gericht sparen. Das bedeutet dann nämlich nichts anderes als "Das Verfahren läuft ... und läuft ... und läuft.
Viele Insolvenzverwalter arbeiten auch mit dem GIS, bei dem man mittels einer PIN z.B. die aktuellen Verwalterberichte abrufen kann.
Wenn alle Stricke reißen: Sachstandsanfrage an den InsVw ggf. mit Bitte um Übersendung des aktuellen Berichts. Wenn dieser auch nicht antwortet (was gar nicht mal so unüblich ist), beim Gericht den letzten Vwb abfordern, keine Sachstandsanfragen stellen, die werden häufig auch nur an den InsVw weitergeleitet.
Wenn nichts veröffentlicht ist, kann man sich gemeinhin die allgemeinen Anfragen beim Gericht sparen. Das bedeutet dann nämlich nichts anderes als "Das Verfahren läuft ... und läuft ... und läuft.
Viele Insolvenzverwalter arbeiten auch mit dem GIS, bei dem man mittels einer PIN z.B. die aktuellen Verwalterberichte abrufen kann.
Wenn alle Stricke reißen: Sachstandsanfrage an den InsVw ggf. mit Bitte um Übersendung des aktuellen Berichts. Wenn dieser auch nicht antwortet (was gar nicht mal so unüblich ist), beim Gericht den letzten Vwb abfordern, keine Sachstandsanfragen stellen, die werden häufig auch nur an den InsVw weitergeleitet.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- PeachyCJ
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Vielen Dank für eure Antworten.
Mein Problem ist ja, dass die Eintragungen auf Insolvenzbekanntmachungen nach 6 Monaten gelöscht werden. Also so hab ich es gelesen.
Und die Gegnerin hat vor paar Jahren wohl Insolvenz angemeldet.
Mein Problem ist ja, dass die Eintragungen auf Insolvenzbekanntmachungen nach 6 Monaten gelöscht werden. Also so hab ich es gelesen.
Und die Gegnerin hat vor paar Jahren wohl Insolvenz angemeldet.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Da gibt es auch ältere Angaben. Vor allem läuft das Verfahren ja auch immer eine zeitlang, wie gesagt, Detailsuche
http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... vWQk0dbkP9
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