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Vergütung vorl. InsoV

Verfasst: 29.08.2018, 09:15
von mrsgoalkeeper
:wink1 Ich hänge mal wieder bei meinem Lieblingsthema "Insolvenz" fest.

Ich meine mich zu erinnern, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung in Höhe von 25 % der dem Inso-Verwalter zustehenden Vergütung erhält. Allerdings finde ich nicht mehr, wo das steht :augenreib

Wenn das Verfahren dann nicht eröffnet wird, richtet sich die Vergütung doch nach der Forderung, wegen der Inso angemeldet wurde, oder? D.h. bei einer Gläubigerforderung von 10.000,00 € würde der vorl. InsoV eine Vergütung i.H.v. 1.000,00 € bekommen? Ich nehme an, dass da dann noch Auslagen und Steuern draufkommen :oops:

Hilfe :panik

Re: Vergütung vorl. InsoV

Verfasst: 29.08.2018, 10:26
von Tanja Igel
Guck mal § 63 InsO und § 11 InsVV.