Ich hänge mal wieder bei meinem Lieblingsthema "Insolvenz" fest.
Ich meine mich zu erinnern, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung in Höhe von 25 % der dem Inso-Verwalter zustehenden Vergütung erhält. Allerdings finde ich nicht mehr, wo das steht
Wenn das Verfahren dann nicht eröffnet wird, richtet sich die Vergütung doch nach der Forderung, wegen der Inso angemeldet wurde, oder? D.h. bei einer Gläubigerforderung von 10.000,00 € würde der vorl. InsoV eine Vergütung i.H.v. 1.000,00 € bekommen? Ich nehme an, dass da dann noch Auslagen und Steuern draufkommen
Hilfe
Vergütung vorl. InsoV
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Guck mal § 63 InsO und § 11 InsVV.