Mdt ist insolvent nach Beauftragung

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BeLu89
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#1

23.08.2018, 09:18

Guten Morgen,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir am 09.07.18 beauftragt wurden. Das Inso-Verfahren unseres Mandanten wird am 13.07.18 eröffnet. Nun stellen sich meinem Chef (und mir natürlich auch) folgende Fragen und ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:

1. Sind unsere Gebühren anzumelden? Ich meine doch ja, weil wir vor Eröffnung beauftragt wurden.
2. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist dieser mitzuteilen, dass Insolvenz besteht?
3. Wenn von der Gegenseite Kosten erstattet werden, die die Rechtsschutzversicherung vor dem Insolvenzfall bevorschusst hat, wem stehen diese Beträge dann zu?

Ich habe fast nie mit Insolvenzsachen zu tun und stehe daher total auf dem Schlauch... :doof :ka

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten :dankeschoen
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mücki
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#2

23.08.2018, 11:12

Seid ihr denn vor IE überhaupt schon tätig geworden?

Grundsätzlich: Kommt euer Mandant mit einer von der RSV für seine Vertretung erteilten Deckungszusage, dann interessiert euch das Insolvenzverfahren überhaupt nicht, da ihr eure Kosten von der RSV ersetzt bekommt. Auch die RSV interessiert das nicht, da diese gegenüber dem VN - eurem Mandanten - keinen Erstattungsanspruch hat; dafür hat man ja schließlich eine RSV.

Ausnahme: Es ist seitens eures Mandanten eine Selbstbeteiligung vereinbart worden.

Fließen aus dem Mandat allerdings Gelder zurück, wird es etwas komplizierter. Sofern von der GS eine Kostenerstattung erfolgt, ist diese zunächst auf den ggf. v. Mandanten gezahlten SB anzurechnen, danach auf Zinsen und Kosten die der Versicherung entstanden sind. Ein dann überschießender Betrag könnte ggf. der Insolvenzmasse zustehen, sodass in diesem Fall abzuklären wäre, an wen ggf. Zahlungen erfolgen sollen.

Daher würde ich den Insolvenzverwalter kontaktieren, diesen erstmal über die Existenz des Mandates sowie den Inhalt aufklären, ganz wichtig auch, dass die RSV Deckungszusage erteilt hat und mit diesem besprechen, ob er die Forderungen aus der Insolvenzmasse freigibt oder nicht, was er dann schriflich zu erklären hat.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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