Neugläubiger oder Insolvenzgläubiger?
Verfasst: 24.07.2018, 10:56
Hallo Ihr Lieben,
mein Chef hat eine GmbH in 2 Angelegenheiten vertreten. In der einen haben wir eine KR am 15.01.2018 erstellt, am 08.02. und 13.03.2018 wurden Abschlagszahlungen geleistet. Dort haben wir noch eine Restforderung.
Eröffnung Inso war nun am 01.07.2018. Diese erste Fo muss ich dann ja da anmelden.
(Nebenfrage: Kann eine der Zahlungen angefochten werden? Das geht doch nur bis 3 Monate vor Eröffnung? Das mit 10 Jahren gilt ja nur, wenn man vorsätzlich benachteiligt. Ich weiß natürlich nicht, ob unser Mandant vorsätzlich seine Firma benachteiligt hat. Aber man könnte ja auch durch die "Ratenzahlung" davon ausgehen, dass Zahlungsunfähigkeit bestand, nech?)
Bei der zweiten bin ich aber unsicher: Dort haben wir nur ein Aufforderungsschreiben am 22.03.2018 gemacht. Von Ggs. kam keine Zahlung. Wir haben Mandant um Weisung gebeten. Nun kam halt Schreiben, dass Inso eröffnet wurde.
Ist diese zweite Forderung eine Insolvenzforderung oder sind wir dort Neugläubiger, weil wir noch eine KR erstellen müssen und diese vom Tag her ja nach Eröffnung ist?
Bin mir echt unsicher Ich weiß nicht genau, wo man das nachlesen kann bzw. wie das ist mit Auftragserteilung, ob dann schon der Anspruch entstanden ist oder halt erst, wenn wir die KR erstellen. Hätte gedacht bei Rechnungserstellung, weil wir dann ja erst den Anspruch auf unser Honorar haben, oder?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Pretty Belinda
mein Chef hat eine GmbH in 2 Angelegenheiten vertreten. In der einen haben wir eine KR am 15.01.2018 erstellt, am 08.02. und 13.03.2018 wurden Abschlagszahlungen geleistet. Dort haben wir noch eine Restforderung.
Eröffnung Inso war nun am 01.07.2018. Diese erste Fo muss ich dann ja da anmelden.
(Nebenfrage: Kann eine der Zahlungen angefochten werden? Das geht doch nur bis 3 Monate vor Eröffnung? Das mit 10 Jahren gilt ja nur, wenn man vorsätzlich benachteiligt. Ich weiß natürlich nicht, ob unser Mandant vorsätzlich seine Firma benachteiligt hat. Aber man könnte ja auch durch die "Ratenzahlung" davon ausgehen, dass Zahlungsunfähigkeit bestand, nech?)
Bei der zweiten bin ich aber unsicher: Dort haben wir nur ein Aufforderungsschreiben am 22.03.2018 gemacht. Von Ggs. kam keine Zahlung. Wir haben Mandant um Weisung gebeten. Nun kam halt Schreiben, dass Inso eröffnet wurde.
Ist diese zweite Forderung eine Insolvenzforderung oder sind wir dort Neugläubiger, weil wir noch eine KR erstellen müssen und diese vom Tag her ja nach Eröffnung ist?
Bin mir echt unsicher Ich weiß nicht genau, wo man das nachlesen kann bzw. wie das ist mit Auftragserteilung, ob dann schon der Anspruch entstanden ist oder halt erst, wenn wir die KR erstellen. Hätte gedacht bei Rechnungserstellung, weil wir dann ja erst den Anspruch auf unser Honorar haben, oder?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Pretty Belinda