Forderungsanmeldung bei Wahlrecht § 103 InsO
Verfasst: 06.07.2018, 13:49
Hallo Zusammen!
Wenn dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht nach § 103 Inso zusteht, ob er einen Vertrag erfüllt oder nicht und dieses Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, muss die Forderung dann trotzdem schonmal angemeldet werden?
Danke für eure Hilfe!
Wenn dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht nach § 103 Inso zusteht, ob er einen Vertrag erfüllt oder nicht und dieses Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, muss die Forderung dann trotzdem schonmal angemeldet werden?
Danke für eure Hilfe!