Inkasso-Anschreiben nach Erteilung der RSB

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hollywoodhills
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#1

03.07.2018, 15:53

Hallo Zusammen,

ein Mandant hat uns gefragt, wie es sich verhält, bei folgendem Sachverhalt:
Ihm wurde vor einem Jahr die Restschuldbefreiung erteilt. Ein Schuldner, vertr. d. ein Inkassobüro, hat sich wegen einer Forderung vor Insolvenz bei ihm gemeldet. Leider war dieser Gläubiger im Gläubigerverzeichnis nicht erfasst und wurde seinerzeit vom Verwalter auch nicht angeschrieben.

Bin für jede Info dankbar.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

03.07.2018, 16:14

Ich verweise mal auf §§301 I, 38 InsO
hollywoodhills
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#3

03.07.2018, 16:29

Danke für die schnelle Antwort. Das wird unseren Mandanten freuen.
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