Zinsen Tabellenauszug

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Sonnenblume1804
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#11

18.06.2018, 14:30

Ja, so gibst Du das ein. Einfach vom Tabellenblatt abschreiben. Wegen der weiteren Zinsen, die nicht tituliert sind, gilt der entsprechende Titel VB bzw. KFB als nachweis. Diese fügst Du dann neben dem Tabellenblatt auch bei.

LG:-)
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sh161
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#13

18.10.2019, 09:48

Ich habe mal wieder eine uralte ZV-Akte auf den Tisch bekommen, in der ich nun vollstrecken soll.

Nach Erlass des VB in 2012 ging der Schuldner in die Insolvenz, die Forderung des Mandanten/Gläubigers wurde als Deliktforderung angemeldet und auch so festgestellt.
Im Tabellenauszug sind nun folgende Forderungen aufgelistet:

244,28 € - Warenlieferung lt. Vollstreckungsbescheid v. 04.10.2012
27,16 € - 8 % Zinsen ü.d. Basiszins seit dem 07.10.2011
101,73 € - Kosten Mahngebühren
373,17 €
Vorstehende Ausfertigung wird ... hinsichtlich des festgestellten Betrages von 373,17 € zum Zwecke der Zwangsvollstreckung ... erteilt.

Wie ist das nun mit den weiteren Zinsen? Also die ab Eröffnung des InsoVerfahrens auf die HP und auf die Kosten des Mahnverfahrens? Kann ich die ganz normal berechnen oder fallen die weg?
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paralegal6
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#14

19.10.2019, 00:17

Gab es keine Quote? Zinsen auf HF dann ab Tag der Eröffnung berechnen
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sh161
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#15

21.10.2019, 08:25

paralegal6 hat geschrieben:
19.10.2019, 00:17
Gab es keine Quote? Zinsen auf HF dann ab Tag der Eröffnung berechnen
Nee, nix gab es. Aufgrund der Aktenlage bezweifele ich auch stark, dass da jetzt was zu holen ist. Aber was soll´s? Wenn es der Mandant denn möchte. :ka
Danke für die Info.
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