Hallo,
wir haben in einem Insolvenzverfahren unsere Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet. Der Schuldner hat jetzt Widerspruch gegen das Forderungsattribut eingelegt. Wir haben darin leider keine Erfahrung... nach unseren Büchern müssen wir doch jetzt wohl Klage auf Feststellung einer unerlaubten Handlung erheben, richtig? Irgendwie steht in dem Formularbuch etwas von "wurde aufgefordert, den Widerspruch zurück zu nehmen". Müssen wir den Schuldner jetzt zuerst anschreiben und den dazu auffordern und dann Klage einreichen? Oder was müssen wir jetzt tun?
Forderungsattribut bestritten - was tun?
- mücki
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Guckst du hier, da ist alles genau erklärt:
https://www.iww.de/ve/archiv/insolvenz- ... ers-f27502
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch