Aufhebung des InsO-Verfahrens nach §§ 200, 304

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Blueberry

#1

01.06.2018, 14:29

Hi zusammen,

jetzt muss ich nochmals um eure Hilfe bitten. :) Ich komme nämlich gerade nicht weiter und in Insolvenzsachen bin ich leider nicht ganz so fit. :oops:
Ich habe in einem Insolvenzverfahren den Beschluss vorliegen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren gem. § 200, 304 InsO aufgehoben wurde. Müsste sich dann nicht eigentlich bei Privatpersonen - so wie in meinem Fall - das Verfahren auf Restschuldbefreiung anschließen?

Ich danke euch schon mal vorab. LG
Sonnenblume1804
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#2

01.06.2018, 19:10

Hallo,

nach Aufhebung des InsO-Verfahren befindet sich der Inso-Schulnder/in in der sogenannten Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiung) bis zum Ablauf der Abtretungserklärung (läuft sechs Jahre ab InsO-Erföffnung).

Aber nur, wenn er ganz am Anfang auch einen solchen Antrag gestellt hat.

LG :-)
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paralegal6
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#3

02.06.2018, 22:10

Steht eigentlich auch im Internet mit dabei
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