Hallo ihr Lieben! Wir haben hier folgendes Problem: Nach langen Jahren der Insolvenz haben wir nun für unseren Mandanten eine Quotenzahlung des Insolvenzverwalters erhalten. Wie uns die Lebensgefährtin unseres Mandanten nun mitteilte, ist dieser zwischenzeitlich verstorben und die Kinder des Mandanten haben ihres Wissens nach das Erbe ausgeschlagen, da der Mandant Schulden hatte. Natürlich geht sie jetzt davon aus, dass sie das Geld bekommt
Okay, ich muss beim Nachlassgericht anfragen, ob Erben vorhanden sind. Aber mal angenommen, es gibt keine Erben: dann erhält doch der Fiskus, also der Staat das Geld. Oder? An wen wende ich mich dann eigentlich? Denn an die Lebensgefährtin kann ich das doch nicht einfach auszahlen... Oder doch?
Ich hoffe, ihr könnt mir hier ein paar Tipps geben
Liebe Grüße!
Quotenzahlung aber Mandant verstorben und keine Erben
- paralegal6
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Ist die Quote denn hoch? Ich würde beim Nachlassgericht nachfragen. Auf Auskünfte dr Lebensgefährtin würde ich mich nicht verlassen. Die Lebensgefährtin bekommt nichts, sie ist keine Erbin, Abtretung o.ä. liegt ja wohl auch nicht vor? Sind eure Rechnungen von Mdt alle bezahlt?
- mücki
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Plus eine kleine Ergänzung: Solange die Erbfolge nicht geklärt ist (die Lebensgefährtin schließe ich - paralegal - vorliegend mal aus, da es ja scheinbar kein Testament gibt und ich nicht wüsste, auf welcher Grundlage sie sonst Erbin geworden sein sollte, bzw. sie auch bei einem vorhandenen Testament nur das bekommen würde, was dort festgelegt ist, unabhängig davon, ob die Kinder ausschlagen oder nicht) würde ich den Quotenbetrag einfach hinterlegen.paralegal6 hat geschrieben:Ist die Quote denn hoch? Ich würde beim Nachlassgericht nachfragen. Auf Auskünfte dr Lebensgefährtin würde ich mich nicht verlassen. Die Lebensgefährtin bekommt nichts, sie ist keine Erbin, Abtretung o.ä. liegt ja wohl auch nicht vor? Sind eure Rechnungen von Mdt alle bezahlt?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch