GIS - Gläubigerinformationssystem

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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BeateFFB
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#1

17.04.2018, 10:05

Liebe Kollegen,
meine Frage richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter von Insolvenzverwaltern.

Ich arbeite hauptsächlich für die Gläubigerseite und fragen mich immer wieder warum es so ist, dass Insolvenzverwalter die ein GIS haben und auch den entsprechenden PIN mitteilen, trotzdem keine Daten im GIS hinterlegen.
Ich meine jetzt nicht, dass es nicht tagesaktuell ist, aber mir fällt es immer wieder auf, dass selbst 6 oder mehr Monate nach Prüfungstermin kein Prüfungsergebnis erfasst ist.
Oft ist es auch so, dass zwar die Forderungen mit Prüfungserbenis erfasst sind, aber unter Dokumente nur der Eröffnungsbeschluss.
Die Abschluss- und Zwischenberichte sowie die Berichte zur Wohlverhaltensperiode werden sehr oft gar nicht zur Verfügung gestellt.

Sicherlich gibt es da Gründe für, da ich noch nie auf der Schuldnerseite gearbeitet habe erschließen sich diese mir nicht.

Kann mir dazu eventuell jemand mal was sagen, damit ich mich nicht mehr mehrmals am Tag darüber ärgern muss :wink1
MrsVerberation
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#2

17.04.2018, 12:09

Ich kann nur von meiner Position aus sprechen:
Wir haben an einem Tag teilweise 8 oder 9 Berichte, welche gleichzeitig rausgehen. Da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten und auch die Berichte im GIS hochzuladen.
Natürlich versuchen wir immer, relativ aktuell zu sein, aber das funktioniert nur in der Theorie sehr gut. (Derzeit haben wir einen Rückstand von 3 Monaten.)
Mehr als Arbeiten können wir auch nicht. (Wir bekommen aber auch Akten aus ganz RLP, Ba-Wü und Hessen...)
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mücki
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#3

18.04.2018, 08:55

Guten Morgen,

ganz einfach, das GIs kostet Geld und zwar je nachdem, welche Funktionen bzw. Dokumte zur Verfügung gestellt werden mehr oder weniger. Die Kosten für das GIs können aber vom Verwalter nicht als Masseverbindlichkeiten oder im Rahmen der Vergütung geltend gemacht werden. Deshalb gibt es häufig für Verfahren überhaupt kein GIS oder nur mit eingeschränkten Funktionen.
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#4

09.07.2018, 14:51

Hallo zusammen :wink1

Ich habe beim Insolvenzverwalter angerufen und um Übersendung des Schlussberichtes gebeten. Dieser war im GIS nicht eingestellt.
Die Kollegin erklärte mir nun, dass überhaupt keine Berichte mehr im GIS eingestellt oder gar an Gläubiger übersandt werden, da dort Informationen enthalten seien, die mit der von uns angemeldeten Forderung nicht in Verbindung stehen. --> DSGVO

Ich könnte jedoch beim Gericht einen Kopie des Berichtes anfordern. Ggf. gegen Gebühren, je nachdem, wie das zuständige Gericht das handhabt.

Kann ich das GIS jetzt tatsächlich in Insolvenzverfahren nur noch nutzen, um die angemeldete Forderung zu prüfen und eventuell noch, wann datumsmäßig mit dem Ende eines Verfahrens zu rechnen ist?

Das wird ja irgendwie immer schöner für die Gläubiger :-?


.
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paralegal6
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#5

09.07.2018, 16:29

Hm, DSGVO hin oder her, aber den Bericht kann ich als Gläubiger in Papierform einsehen, warum nicht im GIS? Da kommt man ohne PIN doch nicht ran... komische Argumentation
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MrsVerberation
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#6

11.07.2018, 09:35

Wir haben das anders geregelt und schicken unsere Berichte nun immer DSGVO-konform an die Gerichte; d.h. dass gewisse Daten einfach nicht mehr im Bericht erwähnt werden (Name und Geburtsdaten der Kinder, KFZ-Kennzeichen, etc.).
Einzige Ausnahme sind die Gutachten, denn die werden ja eh nie im GIS hochgeladen.
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#7

11.07.2018, 09:47

Und die Berichte werden nicht (mehr) im GIS eingestellt?
MrsVerberation
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#8

11.07.2018, 11:55

Doch. Aus diesem Grund werden die Bericht "anonymisiert". Würden die Berichte nur an das AG gehen, müssten wir nicht so ein Geschiss (Tut mir Leid, aber mir fällt keine andere Bezeichnung dafür ein.) betreiben.
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