Hallo Zusammen,
meine Chefin hat mir eine Forderungsanmeldung gg. eine Fluggesellschaft hingelegt und sagte mir, dass ich soll die Verfahrensgeb. und die Gerichtskosten mit rein nehmen und verzinsen soll. Meine Frage: Wir haben die Fluggesellschaft außergerichtlich zum 10.8.17 in Verzug gesetzt, dann haben wir nach Ablauf der Frist die Klage eingereicht, da Gg. die Forderung unserer Mandanten bestritten hat. Das Gericht ordnete das schriftl. Vorverfahren an un unterbracht den Prozess ohne Termin wg. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Kann ich unsere Verfahrensgebühr und die Gerichtskosten verzinslich beantragen und wenn ja ab wann?
Danke schon mal
Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren
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- Forenfachkraft
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Hallo,
Du kannst sämtliche Kosten die VOR Insolvenzeröffnung entstanden sind zur Insolvenztabelle anmelden. Die Zinsen sind lediglich bis ein Tag vor InsO-Eröffnung anzumelden.
LG:-)
Du kannst sämtliche Kosten die VOR Insolvenzeröffnung entstanden sind zur Insolvenztabelle anmelden. Die Zinsen sind lediglich bis ein Tag vor InsO-Eröffnung anzumelden.
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Die Verzinsung sollte sich aus Eurer Klage ergeben.
LG:-)
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Ich stimme Sonnenblume zu: Grundätzlich sollten sich die Zinsen aus der Klage ergeben, denn falls nicht, sind bzw. werden sie nicht tituliert und können auch nicht geltend gemacht werden.
Du hast die Antwort aber doch schon selbst gesagt: Wenn du weißt, wann der Gegner in Verzug gesetzt wurde, dann kannst du ab diesem Zeitpunkt auch Zinsen erheben. In deinem konkreten Fall also ab dem 11.08.17.
Du hast die Antwort aber doch schon selbst gesagt: Wenn du weißt, wann der Gegner in Verzug gesetzt wurde, dann kannst du ab diesem Zeitpunkt auch Zinsen erheben. In deinem konkreten Fall also ab dem 11.08.17.