Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Aufrechnung:
Am 12.12.2017 bezieht der Kunde Ware i.H.v. EUR 200,00 und bezahlt diese nicht.
Am 18.02.2018 gibt der Kunde Ware aus einer anderen Lieferung zurück. Kunde erhält dafür eine Gutschrift über EUR 100,00 auf sein Kundenkonto (wg. der offenen Posten). Verrechnung mit der Rechnung vom 12.12.2017 erfolgt.
Am 20.03.2018 wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Kann ich die Verrechnung so lassen, oder kann es sein, dass der Insolvenzverwalter die EUR 100,00 ausbezahlt haben möchte?
Aufrechnung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- paralegal6
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94 InsO sagt dass du aufrechnen kannst. Wenn der Verwalter es fordern sollte, einfach ihm gegenüber nochmals Aufrechnung erklären