Restschuldbefreiung endet mit dem Tod § 299 InsO
Verfasst: 16.03.2018, 10:22
Hallo habe hier eine Frage bzgl. Restschuldbefreiung
Ehepaar war im Insolvenzverfahren. Während der Wohlverhaltensphase verstirbt Ehefrau und die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt wegen Tod § 299 InsO. Ehemann bekommt Restschuldbefreiung - nun werden Forderungen, welche vor Eröffnung des Insolvenzverfahren der Ehefrau an den Ehemann geltend gemacht, da er das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Der Insolvenzgläubiger kann sich demnach ja jetzt einen Tabellenauszug holen, welcher 30 Jahre gültig ist und diesen auf den Rechtsnachfolger doch umschreiben.
Bleibt ihm jetzt nur noch die Anfechtung des Erbes wegen Eigenschaftsirrtums? Oder ist die Forderung mit seiner Restschuldbefreiung damit auch nicht vollstreckbar da es ja eigentlich Forderungen sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und gehemmt wurden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Im voraus danke ich euch für die Mitteilungen.
Ehepaar war im Insolvenzverfahren. Während der Wohlverhaltensphase verstirbt Ehefrau und die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt wegen Tod § 299 InsO. Ehemann bekommt Restschuldbefreiung - nun werden Forderungen, welche vor Eröffnung des Insolvenzverfahren der Ehefrau an den Ehemann geltend gemacht, da er das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Der Insolvenzgläubiger kann sich demnach ja jetzt einen Tabellenauszug holen, welcher 30 Jahre gültig ist und diesen auf den Rechtsnachfolger doch umschreiben.
Bleibt ihm jetzt nur noch die Anfechtung des Erbes wegen Eigenschaftsirrtums? Oder ist die Forderung mit seiner Restschuldbefreiung damit auch nicht vollstreckbar da es ja eigentlich Forderungen sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und gehemmt wurden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Im voraus danke ich euch für die Mitteilungen.