Seite 1 von 1

Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 07.03.2018, 16:35
von tiko73
Hallo zusammen :wink1

Insolvenzsachen sind ja nicht so meins.

Wir haben hier nun ein Verfahren, das 2015 eröffnet wurde; wir hatten davon jedoch bislang keine Kenntnis.

Ich habe nun beim InsoVerw. angefragt, ob die Forderung überhaupt noch angemeldet werden kann. Dieser rief mich erfreulicherweise auch umgehend zurück. Angemeldet werden kann wohl noch, da es aber ein Fremdantrag gewesen sei, würde der Schuldner keine RSB erteilt bekommen. Wir müssten nicht anmelden, weil aufgrund dessen unser bisheriger Titel die Gültigkeit behält.

Mir kommt das etwas komisch vor und da mir der freundliche Herr auch noch erzählt hat, dass die nachträgliche Anmeldung 15 € (statt der mir erinnerlichen 20 € - und im GKG hab ich auch nur die 20 € gefunden), wollte ich doch gerne nachfragen, ob wir wirklich nicht anmelden und trotzdem aus dem KFB nach Abschluss der Inso weiter vollstrecken können.

Bin gerade dabei die entsprechende Info für den Mdt. zusammenzustellen und möchte ihm nix Falsches sagen.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Schon mal vielen Dank und bis später :wink1

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 07.03.2018, 17:09
von paralegal6
Der Zusammenhang zwischen einem Fremdantrag und keiner RSB erschließt sich mir nicht, der Schuldner hätte trotzdem den Antrag stellen können. Hat er evtl vergessen vgl. §20 2
Der Schuldner kann aber nach Abschluss dieses Verfahrens gleich ein Neues beantragen. Wenn er das nicht macht, könnt ihr vollstrecken.
Hat der Verwalter was zu einef Quote gesagt? Wenn sie höher ist lohnt sich anmelden vielleicht doch noch?

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 07.03.2018, 21:40
von Sonnenblume1804
Hallo:)

die Kosten der nachträglichen Anmeldung betragen auch 20 Euro (neu) und nicht 15 Euro (alt).
Ansonsten seh ich es wie paralegal6

LG :-)

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 08.03.2018, 09:19
von mücki
Ich würde dabei auch bedenken, dass - wenn IS keinen Antrag auf Erteilung RSB gestellt hat - sicher nach Beendigung des Insolvenzverfahrens alle anderen Gläubiger auch weiter vollstrecken. Daher könnte es durchaus sinnvoll sein, wie paralegal schon geschrieben hat, die 20 € noch in die Hand zu nehmen, falls es eine Quote gibt, was ihr noch erfragen solltet.

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 08.03.2018, 15:48
von tiko73
Danke schon mal für die Antworten.

Es gibt voraussichtlich keine Quote oder maximal 1%. Die Forderung ist lt. Foko derzeit bei ca. 1.100 €.
Von daher würde es sich vermutlich nicht rechnen ... andererseits könnte der Schuldner ja auch noch im Lotto gewinnen *vorsichtighoff*

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 08.03.2018, 17:06
von paralegal6
Da es schon drei Jahre läuft wird wohl bald Schlusstermin sein, muss er schnell Lotto spielen! Wenn keine Quote kannst du dir auch 20€ sparen. Hast du denn den Beschluss im Internet gesehen, dass RSB nicht erteilt wird? Nichts für ungut, aber der Verwalter kann ja auch mal mit Akten durcheinander kommen

Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?

Verfasst: 09.03.2018, 11:34
von tiko73
Ich hab jetzt nochmal im Internet gesucht und tatsächlich einen Beschluss gefunden, dass der Schuldner RSB erlangen wird, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Voraussetzungen für die Versagung vorliegen :heul

Also hat mir der sehr nette, freundliche Mensch am Telefon im Prinzip nur Müll erzählt :kopfkratz