Titel umschreiben auf Insoverw.?

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BeLu89
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#1

01.03.2018, 11:47

Guten Morgen,
folgende Situation:
Wir reichen am 07.07.2017 Klage ein und am 09.01.2018 ergeht ein VU. Mit Schreiben vom 13.12.2017 teilt uns der Inso-Verwalter des Gegners mit, dass am 02.11.2017 das Inso-Verfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Frist zur Anmeldung unserer Forderung war der 01.12.2017. Ich weiß, dass ich unsere Forderungen nachträglich anmelden kann.

Erste Frage: Muss ich das VU auf den Inso-Verwalter umschreiben lassen?
Zweite Frage: Ich soll nun einen KfB beantragen. Muss ich diesen "normal" beantragen oder ist in diesem Fall der Inso-Verwalter Schuldner?
:nachdenk :kopfkratz

Also ich bin ein bisschen verwirrt, weil mein Chef der Meinung ist, dass ich die Titel umschreiben lassen muss.
Ich habe das so aber noch nicht gehört und würde die Titel über den Namen des Schuldners laufen lassen. Was ist denn nun richtig?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten :wink1
sansibar
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#2

01.03.2018, 12:16

Eigentlich hätte das VU gar nicht mehr ergehen dürfen, da ja schon Insolvenzeröffnung und damit Unterbrechung des Verfahrens war. Das beantwortet auch deine Frage nach dem KFA - das Verfahren ist kraft Gesetzes unterbrochen und damit kriegst du jetzt auch keinen KFB.

Die Überlegung, den Titel jetzt umschreiben zu lassen auf den Insolvenzverwalter, finde ich putzig.
Grüße - sansibar
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Sonnenblume1804
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#3

01.03.2018, 12:17

Hallo,

1) Nein, das VU muss nicht auf den InsO-Verwalter umgeschrieben werden. Ihr meldet sämtliche Kosten, die Euch vor InsO entstanden sind, beim InsO-Verwalter an.

2) Das Verfahren ist nach § 240 ZPO unterbrochen und gilt meiner Ansicht nach auch für das KFA-Verfahren, sodass von Dir hier kein KFA zu stellen ist.

LG:-)
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paralegal6
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#4

01.03.2018, 22:10

Der Verwalter wird das Verfahren sicher nicht aufnehmen ;)
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