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Rückkaufswert Versicherung. Insolvenzmasse?

Verfasst: 15.02.2018, 16:52
von NadineIm
Hallo,

folgendes: Schuldner hat 5 Tage vor Eröffnung seines IK-Verfahrens einen Rückkaufswert durch seine Versicherung erhalten. Gekündigt war bereits während der Antragstellung. Schuldner wusste also das Geld kommt. Im Antrag angegeben hat er es nicht.

Mit welcher Begründung kommen wir als IV an das Geld? Hat einer eine Idee?

Viele Grüße

Nadine

Re: Rückkaufswert Versicherung. Insolvenzmasse?

Verfasst: 16.02.2018, 09:20
von mücki
Aus dem Bauch heraus:
Gar nicht, weil der Insolvenzbeschlag erst mit der IE beginnt.

Eventuell könnte hier § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO greifen. Das würde dann aber stark darauf ankommen, über welchen Betrag wir hier reden und was der Schuldner damit gemacht hat. Hat er es z.B. für den Lebensunterhalt genutzt, dann kann er in jedem Fall eine evt. Differenz zwischen Einkommen und Pfändungsfreibetrag behalten.

P.S. Das geht natürlich auch nur dann, wenn der Insolvenzschuldner auch der Bezugsberechtigte war.

Re: Rückkaufswert Versicherung. Insolvenzmasse?

Verfasst: 16.02.2018, 09:50
von NadineIm
Ich dachte hier an § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO, was mir aber nicht hilft an das Geld zu kommen..... Leider. Dein Bauch sagt das was meiner sagt. Schade, 1T€ haben oder nicht haben.... ich hätte es gerne gehabt für die Masse....

Re: Rückkaufswert Versicherung. Insolvenzmasse?

Verfasst: 16.02.2018, 10:14
von mücki
Du könntest zumindest unter Hinweis auf 290 I 4 den Schuldner anschreiben und ihm ein wenig auf den Zahn fühlen, wer Bezugsberechtigter war und was er mit dem Geld gemacht hat und ganz ehrlich, 1.000 € sollten reichen, damit der "Tatbestand" erfüllt ist. Wenn das Geld weg ist, soll er halt "freiwillig" monatliche Raten an die Masse zahlen.

P.S. Den "6er" würde ich auch gleich mit dazu nehmen. Vielleicht noch verbunden mit dem weiteren Hinweis, dass der InsVw dies in seinem Bericht schreiben muss... :teufel