Wie melde ich die Forderung richtig an?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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FeldKiel
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#1

07.11.2017, 11:49

Hallo zusammen!

Ich soll eine Forderungsanmeldung machen. Unser Mandant ist im Januar gestorben. Nun wurde im September das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet.

Mein Chef meint jetzt, dass wir die noch nicht abgerechneten Verfahren, die mit dem Tod des Mandanten jedoch beendet wurden, nunmehr abrechnen sollen gegenüber dem Insoverwalter...

Geht das? Und wenn ja, muss ich die Rechnung speziell datieren? Die Gebühren sind ja durch unsere Tätigkeit angefallen.

Ich habe jetzt angefangen Rechnungen zu schreiben und auf den Mandanten c/o Insoverwalter addressiert. Ist das ok?

Ich brauche mal Hilfe dabei, bin mir überhaupt nicht sicher.

Danke euch im Voraus!
FeldKiel
MrsVerberation
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#2

07.11.2017, 16:12

FeldKiel hat geschrieben: Ich habe jetzt angefangen Rechnungen zu schreiben und auf den Mandanten c/o Insoverwalter addressiert. Ist das ok?
"Herrn Rechtsanwalt XY als Insolvenzverwalter über den Nachlass des Herrn XX, Insolvenzverwalteradresse xx, xxxxx Insolvenzverwalterstadt"

Und ja, ihr könnt alle Forderungen anmelden (Nicht! abrechnen und ein Zahlungsziel setzen! Der Insolvenzverwalter wird erst einmal keine Zahlungen leisten.), welche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass des Schuldners entstanden sind. Der Insolvenzverwalter prüft im Nachgang die Forderung. Ihr erhaltet danach eine Mitteilung, ob die Forderung festgestellt oder bestritten wurde.
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#3

09.11.2017, 00:13

Ich würde als Rechnungsempfänger den Schuldner nehmen, der Verwalter hat euch ja keinen Auftrag erteilt. Sind ja keine Masseschulden.
Es werden auch alles Insolvenzforderungen sein, da der Schuldner nach seinem Tod ja keine Aufträge mehr erteilen konnte
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