Kontopfändung im Insolvenzverfahren
Verfasst: 21.09.2017, 12:30
Hallo an Alle,
wir haben einen Mandant, der eine Forderung aus 2015 gegenüber dem Schuldner hat. Urteil + KFB sind bereits vorhanden. Nun hat sich herausgestellt, dass wir Neugläubiger sind. Im Januar ist die Restschuldbefreiung (ab 2012) erlangt.
Mdt. hat nun 2 Konten ausfindig gemacht. Können wir nun als Neugläubiger bereits das Konto pfänden? Ich weiß, wir bekommen noch nichts, da der InsoVerwalter noch seine Hand darauf hat. Aber dann würden wir bereits an 2. Stelle stehen und wenn der InsoV im Januar weg ist, dann wären wir an erster Stelle. Oder sehe ich das falsch? Oder müssen wir erst im Januar wenn RSB erlangt worden ist, das Konto pfänden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
wir haben einen Mandant, der eine Forderung aus 2015 gegenüber dem Schuldner hat. Urteil + KFB sind bereits vorhanden. Nun hat sich herausgestellt, dass wir Neugläubiger sind. Im Januar ist die Restschuldbefreiung (ab 2012) erlangt.
Mdt. hat nun 2 Konten ausfindig gemacht. Können wir nun als Neugläubiger bereits das Konto pfänden? Ich weiß, wir bekommen noch nichts, da der InsoVerwalter noch seine Hand darauf hat. Aber dann würden wir bereits an 2. Stelle stehen und wenn der InsoV im Januar weg ist, dann wären wir an erster Stelle. Oder sehe ich das falsch? Oder müssen wir erst im Januar wenn RSB erlangt worden ist, das Konto pfänden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.