Kontopfändung im Insolvenzverfahren

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Mami1504
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#1

21.09.2017, 12:30

Hallo an Alle,

wir haben einen Mandant, der eine Forderung aus 2015 gegenüber dem Schuldner hat. Urteil + KFB sind bereits vorhanden. Nun hat sich herausgestellt, dass wir Neugläubiger sind. Im Januar ist die Restschuldbefreiung (ab 2012) erlangt.

Mdt. hat nun 2 Konten ausfindig gemacht. Können wir nun als Neugläubiger bereits das Konto pfänden? Ich weiß, wir bekommen noch nichts, da der InsoVerwalter noch seine Hand darauf hat. Aber dann würden wir bereits an 2. Stelle stehen und wenn der InsoV im Januar weg ist, dann wären wir an erster Stelle. Oder sehe ich das falsch? Oder müssen wir erst im Januar wenn RSB erlangt worden ist, das Konto pfänden?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Mami1504
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#2

25.09.2017, 10:38

keiner eine Idee?
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kordula32
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#3

25.09.2017, 15:53

Ein Neugläubiger in der WVP kann uneingeschränkt nach § 294 Abs. 1 InsO vollstrecken -mit Ausnahme der an den Treuhänder abgetretenen Bezüge (§ 287 Abs. 2) Der pfändbare Betrag beim Arbeitgeber wird ggf. schon abgetreten sein, so dass nur insolvenzfreies Guthaben überwiesen wird. Geschäftskonto eines selbständigen kann nach § 35 II InsO freigegebenen Betriebes gepfändet werden.
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Mami1504
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#4

26.09.2017, 10:10

ok vielen dank erst mal. dann pfände ich mal die konten und schau was passiert.
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