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Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 20.09.2017, 08:05
von MrsVerberation
paralegal6 hat geschrieben:Je nachdem wann man herausfindet dass was anzufechten ist, wenn man es z. B. schon in dem vorläufigen InsV bemerkt, dann kann man das doch gleich nach Eröffnung raushauen? Ist doch manchmal schon eine einkalkulierte Position wenn es darum geht eröffnen oder nicht
Wird bei uns genauso gehandhabt.

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 20.09.2017, 08:26
von Tigerle
Kanzleihund hat geschrieben:Erklärt Ihr die Insolvenzanfechtungen schon vor der ersten Gläubigerversammlung?
Wir haben nichts angefochten, sondern der Insolvenzverwalter. Wenn die Anfechtung rechtzeitig vor der Frist bei uns eingegangen wäre, dann hätten wir für den Mandanten die Forderung auch rechtzeitig anmelden können. Aber wir können doch keine Forderung vorab anmelden, weil wir vermuten, der Insolvenzverwalter fechtet die Zahlung des Schuldners an uns an. Zum Stichtag der Frist war die Forderung des Mandanten durch Zahlung erledigt. Erst durch die Anfechtung und die dadurch erfolgte Rückerstattung des erhaltenen Betrages war die Forderung offen, sodass auch erst dann die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren erfolgen konnte.

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 20.09.2017, 18:03
von paralegal6
Ja aber wie gesagt die Gerichtskosten berechnet das AG, natürlich unschön vom Verwalter dass er sich erst spät gemeldet hat, gibt hier aber keine rechtliche Handhabe dafür,

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 25.09.2017, 11:23
von Tigerle
Zwischenzeitlich habe ich mit dem Inso-Gericht telefoniert, diese teilten mit, dass bei ihnen die Gebühr immer anfällt, sobald eine nachträgliche Prüfung stattfindet. Allerdings wurde uns nahegelegt doch mit dem Insoverwalter zu sprechen und die Angelgenheit zu klären. Wenn dieser bezüglich des Sachverhaltes eine Einigung mit dem Inso-Verwalter erreichen, dann sollen wir dies dem Gericht mitteilen. Somit haben wir also doch noch eine Chance, dass die 20,00 EUR nicht bezahlt werden müssen.

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 25.09.2017, 11:34
von paralegal6
Habt ihr dem Verwalter denn mal einen Vergleich angeboten? Oder habt ihr schon ausbezahlt?

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 26.09.2017, 10:33
von Kanzleihund
Ich denke, die Aussage des Insolvenzgerichts ist anders gemeint.

Wenn der böse Insolvenzverwalter, der hier viel zu spät angefochten hat, die Gebühr ganz oder teilweise aus eigener Tasche zahlt (was doch nur recht und billig wäre) dann soll es dem Insolvenzgericht recht sein.

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 18.10.2017, 22:34
von Tigerle
Für Euch zur Info. Ich hatte den Insolvenzverwalter angeschrieben, der hat dann darauf verwiesen, dass das Gericht die Gebühr erhebt.
Ich kann auch hartnäckig. Nochmals das Gericht angeschrieben mit Hinweis auf Sachverhalt und das Schreiben des Insolvenzverwalters. Gericht hat mitgeteilt, dass wir die Gebühr für die nachträgliche Forderungsanmeldung nicht zahlen müssen. :yeah

Re: Insolvenz nachträgliche Anmeldung Gebühr gerechtfertigt?

Verfasst: 19.10.2017, 08:54
von Pitt
:daumen Glückwunsch zu Deinem Sieg!