Änderung Gläubigerdaten in Tabelle

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Kaltforelle
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#1

28.08.2017, 16:00

Hallo

bin über folgenden Sachverhalt gestolpert:

Es wurde in einem Insolvenzverfahren eine Forderung angemeldet mit der Gläubigerbezeichnung AAA GmbH & Co. KG.
Die Forderung ist zur Tabelle festgestellt.

Zwischenzeitlich hat die AAA GmbH & Co. KG umfirmiert in die AAA SE & Co. KG, es gibt also keine Rechtsnachfolge, sondern der Gläubiger bleibt gleich, nämlich die KG.

Für eine Zwangsvollstreckung müsste die AAA SE & Co. KG dem Vollstreckungsorgan für die Durchführung der Vollstreckung NUR bei Bedenken des Vollstreckungsorgans lediglich die Personenidentität durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweisen.
Aber kein Nachweis nach § 727 ZPO (vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger).

Zur Zahlung einer Quote im Insolvenzverfahren wird die AAA SE & Co. KG nun aufgefordert, sofern sich die Gläubigerdaten geändert haben, die Änderung durch Nachweise gem. § 727 ZPO zu belegen.
M.E. müsste lediglich eine Beischreibung in der Tabelle erfolgen, also ggf. handschriftlicher Vermerk, dass nun diese Bezeichnung. Mehr nicht.

Oder?
Ein vollstreckbarer Tabellenauszug dürfte auch ohne jeglichen Nachweis auf Antrag erteilt werden, oder nicht?

Vielen Dank.
Kaltforelle
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#2

29.08.2017, 09:39

Die Umfirmierung ist sicherlich im Handelsregister vermerkt.

Deshalb einfach einen Handelsregisterverlauf mit dem Antrag auf Berichtigung an Insolvenzverwalter senden. Dieser müsste dann die Änderung auch an das Gericht zum entsprechenden Tabellenblatt weiterleiten.
So zumindest ist das Procedere bei meinem hiesigen Gericht.
Kaltforelle
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#3

30.08.2017, 13:55

Hallo

natürlich ist das Ausscheiden der GmbH und Eintritt der SE als pers. haftende Komplementärin im HR eingetragen.
Bislang habe ich immer einen einfachen Auszug aus dem www.unternehmensregister.de, d.h. die öffentlich sichtbare Seite einfach ausgedruckt und sowohl einem Zwangsvollstreckungsauftrag als auch bei Insolvenz beigefügt. Dieses Verzeichnis kann jeder einsehen und hier sind auch die tatsächlich im HR eingetragen Dinge sichtbar.
Hat immer funktioniert.

Jetzt kam halt gleich zweimal Aufforderung, nach 727 ZPO nachzuweisen.

Es besteht eben KEINE Rechtsnachfolge.
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